Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-072
Gebietsname: NSG Baasemer Heide

Digitalisierte Fläche: 60.2399 ha     offizielle Fläche: 60.1000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW
insbesondere

- Zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes fuer mehrere nach der
Roten Liste in NRW gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten,
- Zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgepraegter Biotopkomplex
mit in NRW gefaehrdeten Biotoptypen,
- Zur Erhaltung und Optimierung eines kulturhistorisch und oekologisch besonders
wertvollen, strukturreichen und grossflaechigen Gruenlandbereiches,
- Aufgrund der hervorragenden Schoenheit und der landschaftsaesthetischen Wirkung
des vielgestaltigen Biotopkomplexes,
- Zur Erhaltung und Optimierung eines wertvollen Wiesentales und angrenzender
Talhaenge mit ueberwiegend extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland,
Berg-Maehwiesen sowie Resten von bachbegleitendem Ufergehoelz,
- Zur Erhaltung der stark im Rueckgang begriffenen Pflanzengesellschaften Borstgrasrasen
und Feuchtheiden,
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen mit typischer, gut ausgebildeter
Quellvegetation,
- Zur Erhaltung der durch natuerliche Sukzession entstandenen, zum Teil grossflaechigen,
artenreichen Gehoelze,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und
erdgeschichtlichen Gruenden,
- Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom
21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie
92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom
02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie) wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung
eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in
Europa (Natura 2000),
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere
­ Zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichen Borstgrasrasen im Mittelgebirge
(FFH-Code 6230, prioritaerer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation
(hier insbesondere auch mit Arnika und Pseudorchis albida) und Fauna,
­ Zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtheiden (FFH-Code 4010) sowie
­ Zur Erhaltung und Entwicklung von Berg-Maehwiesen (FFH-Code 6520).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Dahlem_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Dahlem (12a) (2003-08-01)
LP Dahlem (12a) alt (2001-06-11)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Dahlem


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921867     Edate: 20140304