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LINFOS-Kennung: EU-061 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - artenreiche mesophile Berg-Mähwiesen (6520) mit Übergängen zu Borstgrasrasen, hier insbesondere in der Ausprägung als narzissenreiche Bärwurzwiesen, in montaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna, - fließgewässerbegleitende feuchte Hochstaudenfluren (6430) mit ihrer charakteristischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren, - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - zur Erhaltung und Entwicklung der Populationen folgender nach den EG-Vogelschutzrichtlinien geschützten Arten, - Eisvogel (A229), - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefähr- dete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Bachforelle, Wasseramsel, Kaisermantel, Gelbe Narzisse, Gelber Eisenhut, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Fließgewässer, - Auwälder, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und - weiden, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex bestehend aus dem Oleftal mit zum Teil gehölzgesäumtem Flusslauf, Erlengaleriewäldern, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünlandbrachen und Bärwurzwiesen, - zur Herstellung bzw. Wiederherstellung von Feucht- und Nasswiesen, - Erhaltung und Optimierung von Kleingewässern für Amphibien, Libellen u.a., - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze (Anhang IV-Art), insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet, - wegen der Eigenart und besonderen Schönheit des Oleftales mit den angrenzenden Wäldern. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1997, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1997-03-17) LP Hellenthal (20) (2005-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Hellenthal öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921856 Edate: 20140304 |