Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-058
Gebietsname: NSG Schaafbachtal mit Seitentaelern und Stromberg

Digitalisierte Fläche: 464.8182 ha     offizielle Fläche: 465.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG
NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam-
menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),

- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie:
- planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260),
- Submediterrane Halbtrockenrasen Mesobromion) (6212),
- typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-
schluffigen Böden (Molinion caerueleae) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
- artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,
- mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna,
- Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatgestein (6230, Prioritärer Lebensraum),
- Kalkreiche Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen sowie Übergangsund
Schwingrasenmoore (7140), einschließlich des Wasserregimes,
- feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume,
- Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Salicion albae),
- großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher
Waldmeister-Buchenwälder (9130),
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum),
- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum).

- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung
für das Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum).

- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie:
- Bachneunauge (1096),
- Groppe (1163),
- Teichfledermaus (1318),
- Bechsteinfledermaus (1323),
- Großes Mausohr (1324).

- zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie
geschützten Art,
- Rotmilan (A074),
- Uhu (A215)
- Grauspecht (A234),
- Schwarzspecht (A236),
- Neuntöter (A338).

- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fliessgewässersystems und angren-
zenden Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Bruch-
wäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Gros-
sseggenrieden, Kleinstmooren, Quellen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland,
nährstoffarmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalk-
trocken- und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren,
Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen und naturnahen Waldgesellschaften,

- als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefähr-
dete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemein-
schaften, insbesondere Fledermäuse, Vogel- und Insektenarten (z. B. Schmetterlinge, Heuschrecken),
Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen,

- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Quellbereiche,
- Fließgewässer,
- Sümpfe und Riede,
- Moore,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Magerwiesen und -weiden,
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- Auwälder,
- Bruch- und Sumpfwälder,

- wegen seiner Funktion als regional und landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche.

- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes
zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich
repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"),

- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit:
- des naturnahen und mäandrierenden Verlaufs des Mittelgebirgsbachsystemen mit Flach-
und Steilufern, Bruch- und Bachauenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen und
Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen, Feucht- und Nasswiesen, Seggenbeständen, Quel-
lbereichen und Quellsümpfen in den Talauen und angrenzenden artenreichen, extensiven
Hangwiesen sowie Gebüschsukzessionsstadien und Waldflächen an den Talhängen;
geprägt wird dieser Bereich durch einen Wechsel von saurem zu kalkhaltigem Gestein und
von wechselfeuchtem zu frischem bis trockenen Untergrund,
- eines ausgedehnten naturnahen und durch hohen Altholzbestand gekennzeichneten Laubwald-
bereichs mit Zeugnissen frühmittel alterlicher Besiedlung (Ringwall) und von kulturhistorischen
Nutzungen (ehem. Erzbergwerk, Meilerplätze) im Bereich des durch Buntsandstein und tertiären
Basalt geprägten Stromberges,
- einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlichen typischen und histo-
risch gewachsenen Landschaftsstrukturen,
- einer von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen
Natürlichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungs-
grad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Kyll-Ahrsystem
bilden,

- zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2003-10-24)
LP Blankenheim (08) (2007-09-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Die VO des NSG "Fledermausstollen Ripsdorfer Wald" wurde aufgehoben. Die Abgrenzung wurde in das NSG "Schaafbachtal mit Seitentaelern und Stromberg" uebernommen. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921854     Edate: 20140304