Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-041
Gebietsname: NSG Kermeter

Digitalisierte Fläche: 1267.3484 ha     offizielle Fläche: 1267.0900 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b), c) LG, insbesondere
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in einem
großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiet,
- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensstätten von störungsempfindlichen,
seltenen und gefährdeten sowie schaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusam-
menhängenden Waldökosystemen,
- zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-
bensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) (prioritäre Lebensräume
sind fett gedruckt) mit ihrer typischen Flora und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen
Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite:
- Erhaltung und Entwicklung großflächigzusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder
(9110) und Waldmeister-Buchenwälder (9130) mit ihrer typischen Fauna (auch für den Grauspecht,
Schwarzspecht, und Brutplätze für Schwarz- und Rotmilan) und Flora in ihren verschiedenen Entwick-
lungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vor-
wälder, Gebüschstadien und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, meist krautreicher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
(9170) mit ihrer typischen Fauna (z.B. Mittelspecht) und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungs-
stufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder,
Gebüschstadien und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder (9180) mit ihrer typischen
Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren sowie Waldränder,
- Erhaltung und Entwicklung bachbegleitender Erlen-Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und
Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Alterphasen und in ihrer standörtlich typischen
Variationsbreite, inkl. Ihrer Vorwälder und Staudenfluren sowie ihrer lebensraumtypischen Grund-
wasser- und Überflutungsverhältnisse,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikat-felsen (8220) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna
sowie der Silikatfelskuppen (8230) mit ihrer typischen Pioniervegetation und Fauna, z.B. der Mauerei-
dechse,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden (8150) mit ihrer typischen Vegetation und
Fauna,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer mit Unterwasservegetation, (3260) einschlies-
slich ihrer Fisch-, Benthos- und sonstigen gewässertypischen Fauna, des typischen Gewässer-
chemismus sowie der natürlichen Dynamik, Struktur und Durchgängigkeit. Das Schutzziel bezieht
auch die Kontaktbiotope in der Aue mit ein,
- Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmähwiesen (6510) sowie Berg-Mähwiesen (6520)
mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
- Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden (4030) mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna,
- Erhaltung und Entwicklung artenreicher Borstgrasrasen (6230) mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna,
- zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 2. April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)
- Eisvogel
- Mittelspecht
- Neuntöter
- Rotmilan
- Uhu
- Schwarzmilan
- Grauspecht
- Schwarzspecht
- zur Erhaltung von Arten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie),
insbesondere Fledertieren und Wildkatze
- aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen Gründen und wegen der biogeographi-
schen Bedeutung,
- wegen der Seltenheit, der besonderen Ei-genart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes,
welches geprägt ist durch
- ein abwechslungsreiches Landschaftsbild mit einem Mosaik aus unterschiedlichen natürlichen Biotop-
typen und kulturraumtypischen Nutzungsstrukturen,
- das Vorkommen von charakteristischen und vollständigen Biotopausbildungen, die eine große
Struktur- und Biotopvielfalt und einen hohen Verzahnungsgrad mit seltenen und geschützten Biotop-
typen aufweisen,
- Vorkommen von seltenen und spezialisierten Tier- und Pflanzenarten,
- Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund zu anderen Schutzgebieten von besonderer Bedeutung,
- zur Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit extensiv genutzten Grünlandflächen mit dem für natürliche
Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektrum,
- zur Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem kleinflächigen natür-
lichen Mosaik der verschiedenen Altersstufen und standörtlicher Variationen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Schleiden (36a) (2004-12-24)( Bem.: 1 Aenderung)
LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1994-03-14)
LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1998-06-08)( Bem.: II Offenlage)
LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1999-02-22)
LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1999-12-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Das kreisuebergreifende NSG "Kermeter " wird im NSG-Archiv im benachbarten Kreis Dueren unter der Archivnummer DN-041 gefuehrt.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Schleiden


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921837     Edate: 20140304