|
LINFOS-Kennung: EU-041 Schutzziel: Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b), c) LG, insbesondere - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiet, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensstätten von störungsempfindlichen, seltenen und gefährdeten sowie schaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in großen zusam- menhängenden Waldökosystemen, - zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le- bensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) (prioritäre Lebensräume sind fett gedruckt) mit ihrer typischen Flora und Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite: - Erhaltung und Entwicklung großflächigzusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder (9110) und Waldmeister-Buchenwälder (9130) mit ihrer typischen Fauna (auch für den Grauspecht, Schwarzspecht, und Brutplätze für Schwarz- und Rotmilan) und Flora in ihren verschiedenen Entwick- lungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vor- wälder, Gebüschstadien und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, meist krautreicher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) mit ihrer typischen Fauna (z.B. Mittelspecht) und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüschstadien und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder (9180) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren sowie Waldränder, - Erhaltung und Entwicklung bachbegleitender Erlen-Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Alterphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inkl. Ihrer Vorwälder und Staudenfluren sowie ihrer lebensraumtypischen Grund- wasser- und Überflutungsverhältnisse, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikat-felsen (8220) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna sowie der Silikatfelskuppen (8230) mit ihrer typischen Pioniervegetation und Fauna, z.B. der Mauerei- dechse, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden (8150) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer mit Unterwasservegetation, (3260) einschlies- slich ihrer Fisch-, Benthos- und sonstigen gewässertypischen Fauna, des typischen Gewässer- chemismus sowie der natürlichen Dynamik, Struktur und Durchgängigkeit. Das Schutzziel bezieht auch die Kontaktbiotope in der Aue mit ein, - Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmähwiesen (6510) sowie Berg-Mähwiesen (6520) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden (4030) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Erhaltung und Entwicklung artenreicher Borstgrasrasen (6230) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) - Eisvogel - Mittelspecht - Neuntöter - Rotmilan - Uhu - Schwarzmilan - Grauspecht - Schwarzspecht - zur Erhaltung von Arten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), insbesondere Fledertieren und Wildkatze - aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen Gründen und wegen der biogeographi- schen Bedeutung, - wegen der Seltenheit, der besonderen Ei-genart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, welches geprägt ist durch - ein abwechslungsreiches Landschaftsbild mit einem Mosaik aus unterschiedlichen natürlichen Biotop- typen und kulturraumtypischen Nutzungsstrukturen, - das Vorkommen von charakteristischen und vollständigen Biotopausbildungen, die eine große Struktur- und Biotopvielfalt und einen hohen Verzahnungsgrad mit seltenen und geschützten Biotop- typen aufweisen, - Vorkommen von seltenen und spezialisierten Tier- und Pflanzenarten, - Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund zu anderen Schutzgebieten von besonderer Bedeutung, - zur Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit extensiv genutzten Grünlandflächen mit dem für natürliche Laubwaldgesellschaften typischen Artenspektrum, - zur Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem kleinflächigen natür- lichen Mosaik der verschiedenen Altersstufen und standörtlicher Variationen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Karte2.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Schleiden_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Schleiden (36a) (2004-12-24)( Bem.: 1 Aenderung) LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1994-03-14) LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1998-06-08)( Bem.: II Offenlage) LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1999-02-22) LP Schleiden (4.2, Altabgrenzung) alt (1999-12-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Das kreisuebergreifende NSG "Kermeter LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Schleiden öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921837 Edate: 20140304 |