Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-039
Gebietsname: NSG Ehemalige Ahrtalbahntrasse bei Blankenheim

Digitalisierte Fläche: 29.8370 ha     offizielle Fläche: 29.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW
insbesondere
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der ehemaligen Bahntrasse als ein strukturreicher,
kleinklimatisch unterschiedlicher Biotopkomplex von wärmeliebenden Hecken und Ge-
büschformationen, Baumbeständen, Mischwaldbereichen, artenreichen Laubwaldbereichen,
Kalkmagerrasen, vegetationsarmen Schotterflächen, Ruderal- und Hochstaudenfluren,
Kleingewässer, Mauern, Brücken- und Tunnelbauwerken,

- als Lebens- und Rückzugsraum und Vernetzungselement zahlreicher, nach der Roten Liste
in Nordrhein-Westfalen gefährdeter, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten
und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Vogel- und Insektenarten, Fledermäuse,
Amphibien, Reptilien,

- wegen der Vorkommen spezialisierter Flechtengesellschaften,

- aufgrund der charakteristischen und ausgezeichneten Biotopausbildungen, die eine große
Strukturvielfalt und einen hohen Verzahnungsgrad mit anderen Biotoptypen aufweisen,

- wegen ihrer Funktion als linienförmiges Biotopverbundelement und ihrer verbindenden
Lage zwischen den beiden natürlichen Ausbreitungslinien der Bachsysteme Urft und Ahr,

- in ihrer Gesamtheit als durchgehendes, linienförmiges, landschaftsprägendes Element,

- wegen ihrer landeskundlichen Bedeutung aufgrund ihrer Ausdehnung mit den vorhandenen
Brücken- und Tunnelbauwerken, Mauerwerken etc.,

- aufgrund der erdgeschichtlichen Bedeutung der hier vorhandenen geologischen Böschungs-
aufschlüsse, die Übergänge von Gesteinsschichten des Unterdevons zum Mitteldevon
aufweisen,

- wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes
zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich
repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"),

- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Magerwiesen und -weiden.

- wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche,

- zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1993, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1997-04-23)
Amtsblatt alt (2000-02-07)
Amtsblatt esg alt (1993-04-19)
LP Blankenheim (08) (2007-09-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921835     Edate: 20140304