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LINFOS-Kennung: EU-015 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - naturnaher Kalk-Trockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) und deren Verbuschungs- stadien (Festuco-Brometalia) und ihren besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, - Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen (5130), - Submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212), - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerueleae) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Kalkreiche Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen sowie Übergangsund Schwingrasenmoore (7140), einschließlich des Wasserregimes, - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder (9130), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Schlucht- und Hangmischwälder (9180 Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion). - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum). - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bachneunauge (1096), - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324). - zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Raubwürger (A340), - weitere gefährdete Vogelart (A030), - Rotmilan (A074), - Grauspecht (A234), - Schwarzspecht (A236), - Neuntöter (A338). - als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermäuse, Vogel- und Insektenarten (z. B. Schmetterlinge,Heuschrecken), Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - Bruch- und Sumpfwälder, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines natürlichen Fließgewässersystems und angrenzen- der Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlen- und Weidenauenwäldern, Bruchwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggen- rieden, Kleinstmooren, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalktrocken- und Kalkhalbtrockenrasen, wärmeliebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbe- ständen, Hecken und Gebüschen und naturnahen Waldgesellschaften, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit: - der naturnahen und mäandrierenden Verläufe der Mittelgebirgsbäche, - von artenreichen und zum Teil wacholderreichen Kalktrocken- und Kalkhalbtrockenrasen sowie wärmeliebenden Gebüschen auf mitteldevonischen Kalken im Bereich der Blanken- heimer Kalkmulde, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlich typischen und historisch gewachsenen Landschaftsstrukturen, - von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natürlichkeitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungs- grad mit anderen Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund zwischen dem Urft-Ahrsy- stem bilden, - von seltenen und spezialisierten, wärmeliebenden Tieren und Pflanzen in einer überregional großen Artenvielfalt. - wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1980, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1985-07-22) Amtsblatt alt (1991-01-07) Amtsblatt alt (2004-03-08) Amtsblatt esg alt (1980-03-17) Amtsblatt esg alt (1986-01-14) LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921820 Edate: 20140304 |