Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-007
Gebietsname: NSG Sistiger Heide

Digitalisierte Fläche: 187.9982 ha     offizielle Fläche: 188.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden
ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000);
- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- typisch ausgebildete Feuchtheiden (Heidegebiete mit Glockenheide (4010)) mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna,
- artenreiche Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen
Vegetation (hier insbesondere Arnika) und Fauna,
- artenreiche mesophiler Bergmähwiesen (6520) mit ihrer typischen Flora und Fauna,
- zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das
Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Vegetation
und Fauna,
- typisch ausgebildete trockene Heiden (4030) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
- artenreiche, extensiv genutzte Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (6510, Glatthafer- und Wiesen-
knopf-Silgenwiesen) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna,
- Erhaltung und Förderung von Feucht- und Nasswiesen,
- zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit Heideresten,
Borstgrasrasen, Feuchtgrünland, naturnahen Bachabschnitten, Quellbereichen und Waldbeständen,
- wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge-
fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Feldlerche, Rotmilan, Schachbrettfalter,
Perlgras-Wiesenvögelchen, Borstgras, Arnika, Wald-Läusekraut, Gewöhnliches Zittergras, Spitz-
lappiger Frauenmantel, Kriech-Weide,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Fließgewässer,
- Fließgewässer,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Borstgrasrasen,
- Magerwiesen und -weiden,
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, auch als Teillebensraum
der Wildkatze (Anhang IV-Art).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1979, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1988-01-11)
Amtsblatt esg alt (1979-12-10)
LP Kall (24) (2005-12-27)
LP Kall (24) alt (2005-09-13)( Bem.: (Offenlage))

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Kall


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921816     Edate: 20140304