Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: EU-003
Gebietsname: NSG Auen und Haenge an Urft und Gillesbach

Digitalisierte Fläche: 372.4781 ha     offizielle Fläche: 372.6000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere
- wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden
ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000);
- zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- typisch ausgebildete, orchideenreiche Kalktrocken/ -Kalkhalbtrockenrasen (Trespen-Schwingel Kalk-
trockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum)) sowie Berg-Mähwiesen (6520),
- Karst-Höhlen (nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)) einschließlich ihrer mikroklimatischen
Verhältnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum für troglophile Tierarten sowie als Winter-
quartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten,
- großflächig zusammenhängende, naturnahe, v.a. kraut- und geophytenreiche Waldmeister-Buchen-
wälder (9130) auf basenreichen Standorten und Orchideen-Buchenwälder (9150) mit ihrer typischen
Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich ty-
pischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Stau-
denfluren,
- naturnah ausgeprägte Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), z.T. mit begleitenden feuch-
ten Hochstaudenfluren (6430),
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An-
hang II und IV der FFH-Richtlinie:
- Bechsteinfledermaus (1323),
- Teichfledermaus (1318),
- zur Erhaltung und Förderung der folgenden Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, die darüber
hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben:
- Großes Mausohr (1324),
- Groppe (1163),
- Bachneunauge (1096),
- Wasserfledermaus (1318),
- Kleine Bartfledermaus (1324),
- Fransenfledermaus (1324),
- Rauhhautfledermaus (1351),
- Zwergfledermaus (1351),
- Braunes Langohr (1351),
- Graues Langohr (1351),
- Breitflügelfledermaus 1335),
- Erhaltung und Förderung der Groppen-/ sowie der Bachneunaugen-Population durch Sicherung
und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger
Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern,
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer-
strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch-
lässen und im Hauptschluss gelegene Teichanlagen,
- Erhaltung und Entwicklung von Feucht- und Nass- und Magerwiesen durch extensive Nutzung,
- zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit z.T. ge-
hölzgesäumtem Flusslauf, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern, Kalkmager-
rasen, Auwaldrelikten, Eichen- und Buchen-Niederwäldern sowie Buchen-Altholzbeständen
und lichten (Kiefern-) Wäldern,
- wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfa-
len gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Wasseramsel, Eisvogel,
Steinkauz, Fadenmolch, Waldteufel-Mohrenfalter, Flutender Wasserhahnenfuß, Sumpf-Kreuz-
blume, Bach-Nelkenwurz, Gewöhnliches Katzenpfötchen, Gewöhnliche Küchenschelle,
- zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope:
- Fließgewässer,
- Röhrichte,
- Nass- und Feuchtgrünland
- Trocken- und Halbtrockenrasen,
- Magerwiesen und -weiden,
- Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
- Auwälder,
- wegen seiner Funktion als überwiegend landesweit sowie regional bedeutsame Biotopverbundfläche,
- wegen seiner geowissenschaftlichen Bedeutung,
- aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung der Reste einer ehemaligen Burgbefestigung sowie des
Aufschlusses einer römischen Wasserleitung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1955, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1955-06-04)
Amtsblatt alt (1964-12-07)
Amtsblatt alt (1984-08-20)
Amtsblatt alt (1985-04-29)
Amtsblatt esg alt (1979-11-26)
Amtsblatt esg alt (1979-12-10)
LP Kall (24) (2005-12-27)
LP Kall (24) alt (2005-09-13)( Bem.: (Offenlage))

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Die VO der NSG "Stolzenburg", NSG "Achenloch-Hoehle mit Trockenhaengen des Urftales" und NSG "Hundsrueck" sind durch die Rechtskraft des LP "Kall" aufgehoben worden. Das Gebiet des NSG EU-003 umfasst die ehemaligen Abgrenzungen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Kall


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2921813     Edate: 20140304