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LINFOS-Kennung: EU-003 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - typisch ausgebildete, orchideenreiche Kalktrocken/ -Kalkhalbtrockenrasen (Trespen-Schwingel Kalk- trockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum)) sowie Berg-Mähwiesen (6520), - Karst-Höhlen (nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)) einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum für troglophile Tierarten sowie als Winter- quartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten, - großflächig zusammenhängende, naturnahe, v.a. kraut- und geophytenreiche Waldmeister-Buchen- wälder (9130) auf basenreichen Standorten und Orchideen-Buchenwälder (9150) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich ty- pischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Stau- denfluren, - naturnah ausgeprägte Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), z.T. mit begleitenden feuch- ten Hochstaudenfluren (6430), - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An- hang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bechsteinfledermaus (1323), - Teichfledermaus (1318), - zur Erhaltung und Förderung der folgenden Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Großes Mausohr (1324), - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - Wasserfledermaus (1318), - Kleine Bartfledermaus (1324), - Fransenfledermaus (1324), - Rauhhautfledermaus (1351), - Zwergfledermaus (1351), - Braunes Langohr (1351), - Graues Langohr (1351), - Breitflügelfledermaus 1335), - Erhaltung und Förderung der Groppen-/ sowie der Bachneunaugen-Population durch Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer- strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch- lässen und im Hauptschluss gelegene Teichanlagen, - Erhaltung und Entwicklung von Feucht- und Nass- und Magerwiesen durch extensive Nutzung, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit z.T. ge- hölzgesäumtem Flusslauf, Hochstaudenfluren, artenreichen Feuchtgrünländern, Kalkmager- rasen, Auwaldrelikten, Eichen- und Buchen-Niederwäldern sowie Buchen-Altholzbeständen und lichten (Kiefern-) Wäldern, - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfa- len gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Wasseramsel, Eisvogel, Steinkauz, Fadenmolch, Waldteufel-Mohrenfalter, Flutender Wasserhahnenfuß, Sumpf-Kreuz- blume, Bach-Nelkenwurz, Gewöhnliches Katzenpfötchen, Gewöhnliche Küchenschelle, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Fließgewässer, - Röhrichte, - Nass- und Feuchtgrünland - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Magerwiesen und -weiden, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - wegen seiner Funktion als überwiegend landesweit sowie regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen seiner geowissenschaftlichen Bedeutung, - aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung der Reste einer ehemaligen Burgbefestigung sowie des Aufschlusses einer römischen Wasserleitung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte2.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1955, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1955-06-04) Amtsblatt alt (1964-12-07) Amtsblatt alt (1984-08-20) Amtsblatt alt (1985-04-29) Amtsblatt esg alt (1979-11-26) Amtsblatt esg alt (1979-12-10) LP Kall (24) (2005-12-27) LP Kall (24) alt (2005-09-13)( Bem.: (Offenlage)) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Die VO der NSG "Stolzenburg", NSG "Achenloch-Hoehle mit Trockenhaengen des Urftales" und NSG "Hundsrueck" sind durch die Rechtskraft des LP "Kall" aufgehoben worden. Das Gebiet des NSG EU-003 umfasst die ehemaligen Abgrenzungen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Kall öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921813 Edate: 20140304 |