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LINFOS-Kennung: EU-002 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammen- hängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - planarer bis submontaner Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), - Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen (5130), - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), beson- ders Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, (6210, Prioritärer Lebensraum) - Submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) (6212), - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig- schluffigen Böden (Molinion caerueleae) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche, magere Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Kalkreiche Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen sowie Übergangs- und Schwing- rasenmoore (7140), einschließlich des Wasserregimes, - feuchte Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - Auenwälder (91EO, Prioritärer Lebensraum) mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Salicion albae), - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister- Buchenwälder (9130), - Mitteleuropäischer Orchideen-Kalkbuchenwald (9150) (Cephalanthero-Fagion), - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160) (Stellario-Carpinetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) (Galio-Carpinetum), - Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) (Tilio-Acerion). - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Hainsimsen-Buchenwälder (9110) (Luzulo-Fagetum). - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Skabiosen-Scheckenfalter (1065) - Groppe (1163), - Teichfledermaus (1318), - Bechsteinfledermaus (1323), - Großes Mausohr (1324). - zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Wespenbussard (A072) - Rotmilan (A074), - Uhu (A215), - Grauspecht (A234), - Schwarzspecht (A236), - Braunkehlchen (A275), - Neuntöter (A338), - Raubwürger (A340). - zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze, insbesondere der Bachtäler als Wanderkorridor im Verbreitungsgebiet. - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Fließgewässer, - Sümpfe und Riede, - Moore, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, - Auwälder, - Felsen, Blockhalden, - Höhlen, Stollen, - wegen seiner Funktion als regional und überwiegend landesweit bedeutsame Biotopver- bundfläche, - wegen seiner Funktion als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Vogel- und Insek- tenarten (z.B. Schmetterlinge, Heuschrecken) sowie Amphibien, Reptilien, Fische und Benthosorganismen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Fliessgewässersystemen und angren- zenden Flächen mit Wasserpflanzengesellschaften, Erlenauenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern, Kalk- sümpfen, Quellfluren, Kleingewässern, Nass- und Feuchtgrünland, nährstoffarmen Grünlandflächen, artenreichen Glatthaferwiesen, Magerwiesen und -weiden, Kalktrocken und Kalkhalbtrockenrasen, Wacholderheiden, Felsgrasfluren, Kalksteinbrüche, wärme- liebenden Säumen, Grünlandbrachen, Ruderalfluren, Baumbeständen, Hecken und Gebüschen, Obstwiesen und naturnahen Waldgesellschaften, - wegen der besonderen Lage (teilweise) im Projektgebiet des Förderprogramms des Bundes zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstattlich repräsentativer Bedeutung" (Projektgebiet "Ahr 2000"), - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit - eines naturnahen und mäandrierenden Verlaufs eines Mittelgebirgsbachsystems und angrenzender Flächen mit temporärer, streckenweise karstbedingter unterirdischer Wasserführung, - von Wassergesellschaften, Bachauenwäldern, bachbegleitenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren, Bachröhrichtbeständen, extensiv genutzten Wiesen, thermophilen Säumen und Gebüschen in den Talauen, - von ausgedehnten natürlichen Buchenwaldgesellschaften verschiedener Ausprägung in Abhän- gigkeit von ihrer Exposition an den Talhängen, - der von artenreichen und wärmeliebenden Gebüschen durchzogenen extensiv genutzten Hang- wiesen oder wacholderreichen Kalkmagerrasen auf waldfreien, meist südexponierten Flächen, - der sich um Alendorf erhebenden Kalkberge (u. a. Kalvarienberg, Hämmersberg, Eierberg), die unterschiedlich exponiert mit ihren artenreichen Kalktrockenrasen, Wacholderbeständen und wärmeliebenden Gebüschen die kulturhistorische Nutzung bezeugen und auch von landschafts- prägender Bedeutung sind, - des geomorphologisch bedingten Nebeneinanders von kalkliebenden Pflanzenarten als auch von Säurezeigern im Bereich des Griesheuel, - von Pflanzenarten und -gesellschaften benachbarter pflanzengeographischer Florengebiete sowie Tierarten angrenzender tiergeographischer Regionen mit einem hohen Anteil endemischer Arten, - einer reich strukturierten Landschaft mit einem hohen Anteil an exponierten topographischen Stellen, Ausbreitungslinien und Tritthabitaten, die insbesondere für die Insektenfauna von Bedeutung sind, - von seltenen und spezialisierten Tieren und Pflanzen mit einer überregional bedeutsamen Arten- vielfalt, - von repräsentativen landschaftsprägenden Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung, - einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft mit ihren naturräumlich typischen und histo- risch gewachsenen Landschaftstrukturen (bewachsene Hangterrassen), - von charakteristischen Lebensräumen mit vollständigen Biotopausbildungen, einem hohen Natürlich- keitsgrad und einer großen Struktur- und Biotopvielfalt, die einen hohen Verzahnungsgrad mit ande- ren Biotoptypen aufweisen und einen Biotopverbund mit dem Urft-Ahrsystem herstellen. - aus wissenschaftlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen, - wegen des bestehenden Muldentales mit 20-40 m hohen Rändern innerhalb der Dollendorfer Kalkmulde - im Bereich der mitteldevonischen Kalkeifel mit Kalkhaltigen Ton- und Schluffgesteinen, Kalksandsteinen und sandigen Mergel in Wechsellagerung an den Muldenrändern und reinen dolo- mitisierten Kalksteinvorkommen im Muldenkern, - aufgrund des Vorkommens eines Riffkalks aus dem oberen Mitteldevon, der nicht dolomitisiert einen hohen Brachiopodenreichtum aufweist und von stratigraphischer Bedeutung ist, - aufgrund eines exponierten Bundsandstein- und Basaltkegels am Griesheuel inmitten der mitteldevo- nischen Mulde aus Dolomitkalken, - aufgrund des klüftigen Karstgesteins der Dollendorfer Kalkmulde mit Vorkommen von Versickerungs- erscheinungen an Lampertsbach (Doline, Bachschwinden, unterirdischer Verlauf, Karstquelle) sowie der Ausbildung von Trockentälern (z. B. Reipstal und Galgental), - wegen der unterschiedlichen Wirtschaftsformen und -intensitäten seit der früheren Besiedlung in der Römerzeit, die zu einer ständigen Abfolge der Nutzung, Brache und Regeneration des Waldes führten und in der sich nutzungsbedingt häufig Kalkmagerrasen und Waldheiden als charakteristische Elemente der Kalkeifel entwickelten, - aufgrund eines Altsiedelgebietes mit den kulturgeschichtlichen Besonderheiten innerhalb des Gebietes, z. B. der mittelalterlichen Ruine Schloßthal, den jahrhundertealten Kreuzwegstationen am Kalvarienberg bei Alendorf sowie den Zeugnissen von kulturhistorischen Nutzungen (z.B. so genan- nte Pingen vom ehemaligen im Tagebau betriebenen Eisenerz- oder vom Buntsandsteinabbau sowie aufgelassene Kalksteinbrüche). - zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1953, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1953-10-31) Amtsblatt alt (1964-12-07) Amtsblatt alt (1981-05-14) Amtsblatt alt (2003-08-04) Amtsblatt esg alt (1977-04-25) LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Euskirchen Gemeinde(n): Blankenheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921812 Edate: 20140304 |