Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: DU-015
Gebietsname: NSG Holtumer Hoefe

Digitalisierte Fläche: 8.6437 ha     offizielle Fläche: 8.5600 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a) und c) Landschaftsgesetz

1. zur Erhaltung und Herstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter
wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten

Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
- seiner hohen strukturellen Vielfalt
- der Bedeutung der Gewässer als Laichbiotope mehrerer zum Teil gefährdeter Amphibienarten
seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop sowie als Rastplatz zahlreicher u.a. seltener und
gefährdeter Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 58)

2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche.

Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund:
- seiner vielfältigen Ausstattung mit Landschaftsstrukturelementen inmitten großräumiger intensiv
landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1. Aenderung)
LP Duisburg alt (1989-08-21)
LP Duisburg alt (1990-01-11)
LP Duisburg alt (1991-06-19)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst. (November 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Duisburg

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3061084     Edate: 20141120