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LINFOS-Kennung: DU-013 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der Bedeutung der Kleingewässer, Feuchtstellen und Feuchtwiesen als Standorte einer typischen Feuchtgebietsvegetation, - als Lebensraum für zahlreiche, zum Teil gefährdete Libellenarten sowie als Laichbiotope mehrerer Amphibienarten - der Bedeutung der Brachflächen als Lebensraum gefährdeter Amphibienarten - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher Vogelarten (vergleiche Grundlagen- karte II b: Schutzwürdiges Gebiet 42) 2. aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der naturnahen Ausprägung der Altstromrinnen als erdgeschichtliches Relikt 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der regionalen Bedeutung der naturnahen, vielfältig strukturierten, für das Landschaftsbild charakteristischen Rinne. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1. Aenderung) LP Duisburg alt (1989-08-21) LP Duisburg alt (1990-01-11) LP Duisburg alt (1991-06-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst. (November 2014). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3061082 Edate: 20141120 |