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LINFOS-Kennung: DU-008 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt. gemäß § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - seiner hohen strukturellen Vielfalt - der artenreichen und typischen Feuchtgebietsvegetation mit gut ausgebildeten zum Teil seltenen und gefährdeten Pflanzengesellschaften und -arten - der artenreichen Gehölzbestände des Altholzbestandes - der Bedeutung des Gewässers als Laichbiotop für Amphibien sowie als Lebensraum für Libellen und Mollusken - seiner Bedeutung als Brut-, Nahrungs- und Rastbiotop für zahlreiche u.a. gefährdete Vogelarten des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 31) 2. aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der Bedeutung der Hecken- und Kopfbaumlandschaft als kulturhistorisches Dokument - der naturnahen Ausprägung des Niedermoorbereiches als erdgeschichtliches Relikt 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der regionalen Bedeutung der naturnahen vielfältig strukturierten, für das Landschaftsbild charakteris- tischen Bachaue. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2014-09-28)( Bem.: 1. Aenderung) LP Duisburg alt (1989-08-21) LP Duisburg alt (1990-01-11) LP Duisburg alt (1991-06-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (November 2014). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3061078 Edate: 20141120 |