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LINFOS-Kennung: DU-006 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der Bedeutung der Sandbänke und Brachflächen als Standorte einer artenreichen und typischen Vegetation mit zum Teil seltenen Pflanzenarten - seiner Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche u.a. seltene und gefährdete Wasser-, Wat- und Wiesenvogelarten - seiner Bedeutung als Lebensraum für eine arten- und individuenreiche Laufkäferfauna - der Bedeutung der Gewässer als Standorte einer typischen Auen- und Flußufervegetation mit zum Teil seltenen und gefährdeten Arten - der Bedeutung der Gewässer als Libellenbiotope (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 23) 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen - seiner Bedeutung als naturnahes Überschwemmungsgebiet des Rheins - der Bedeutung der nicht verfüllten Auskiesungsbereiche des hohen Entwicklungspotentials des relativ ungestörten Raumes 3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Fläche. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der ausgedehnten Sandbänke - der regionalen Bedeutung der für das Landschaftsbild am Niederrhein charakteristischen Auenlandschaft Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1. Aenderung) LP Duisburg alt (1989-08-21) LP Duisburg alt (1990-01-11) LP Duisburg alt (1991-06-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst. (November 2014). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3061076 Edate: 20141120 |