Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: DO-040
Gebietsname: NSG Kleinholthauser Mark

Digitalisierte Fläche: 35.7194 ha     Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 BNatSchG erforderlich, insbesondere
- zum Erhalt und zur Entwicklung
• von Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten
und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, insbesondere für Vögel,
• der vorhandenen Landschaftsstrukturen wegen ihrer besonderen Eigenart, insbesondere
der naturnahen Laubwälder und der Siepen mit ihren naturnahen Bachläufen und Quellen,
- zum Erhalt eines unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes,
- zum Schutz des Klimas.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Festsetzungskarte_Uebersicht.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Band_I_Textliche_Darstellungen_Erlaeuterungen_Festsetzungen.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Dortmund (2020-11-07)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Der neue Landschaftsplan Dortmund (rechtskraft 07.11.2020) ersetzt die drei alten LP


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreisfreie Stadt: Dortmund

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4881148     Edate: 20210826