LINFOS-Kennung: DO-037 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 BNatSchG erforderlich, insbesondere - zum Erhalt und zur Entwicklung • von Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, insbesondere für Vögel, Amphibien und für die Feuchtwiesen, • der seggen- und binsenreichen Nasswiesen (Lebensraumtyp: NEC0), zur Lage siehe Karte 8.11 im Anhang, • der vorhandenen Landschaftsstrukturen wegen ihrer Seltenheit und ihrer besonderen Eigenart, insbesondere der naturnahen Buchenwälder, der Mischwälder, der Felswände in den alten Steinbrüchen und der Bachaue des Wannebachs, - zum Schutz eines unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes, - zum Schutz ruhiger Landschaftsteile, - zum Schutz des Klimas. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Festsetzungskarte_Uebersicht.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Band_I_Textliche_Darstellungen_Erlaeuterungen_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Dortmund (2020-11-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Der neue Landschaftsplan Dortmund (rechtskraft 07.11.2020) ersetzt die drei alten LP LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Dortmund öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4881145 Edate: 20210826 |