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LINFOS-Kennung: DO-027 Schutzziel: Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a) und c) LG - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils. Als wertvolle Lebensstätten gelten insbesondere: - die naturnahen Eichen- /Hainbuchenwälder, - die Teiche mit ihrer Uferrandvegetation und die weiteren Feuchtbereiche, - die offenen Grasfluren und Wiesen mit z. T. seltenen Tier- und Pflanzenarten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Festsetzungskarte_Uebersicht.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Band_I_Textliche_Darstellungen_Erlaeuterungen_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Dortmund (2020-11-07) LP Dortmund-Nord alt (2005-09-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Der neue Landschaftsplan Dortmund (rechtskraft 07.11.2020) ersetzt die drei alten LP LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Dortmund öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4074462 Edate: 20170210 |