|
LINFOS-Kennung: DN-091 Schutzziel: Schutzzweck ist: • die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, reichstrukturierten Flussauenlandschaft mit zahlreichen auch FFH-relevanten naturnahen Lebensräumen und Biotopstrukturen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) sowie geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Weich- und Hartholzauenwäldern als Lebensstätten für auentypische Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung von offenen, grünlandgeprägten Auenbereichen, wie die feuchten und mager-trockenen Weide-Grünländer, die in NRW gefährdete Pflanzengesellschaften darstellen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung von gewässergeprägten Biotopen als Lebensstätten für zahlreiche, z. T. gefährdete Tierarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren, für naturnahe Flüsse und ihre Auen charakteristische, z. T. nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Wiederherstellung der Ruraue wegen ihrer Seltenheit, der besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG); • die Erhaltung des naturnahen Flusslaufes und der begleitenden Auenbereiche für den landesweiten Biotopverbund, insbesondere für den Biber und andere wandernde Tierarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 21 BNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: o natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) o Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) o Flüsse mit Schlammbänken mit einjähriger Vegetation (3270) o feuchte Hochstaudenfluren (6430) o Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) o Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) o Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume für Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: o Bachneunauge o Groppe o Biber o Eisvogel • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume für weitere bedeutsame Vorkommen von geschützten bzw. gefährdeten Arten bzw. für Rast- und Überwinterungsgäste wildlebender europäischer Vogelarten, z. B.: o Krickente o Pirol o Flussuferläufer o Flussregenpfeifer o Nachtigall o Waldwasserläufer o Gänsesäger o Quellgras o Wasserfeder o Zierliches Schillergras o Flutender Wasser-Hahnenfuß • die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; • die Erhaltung und Wiederherstellung der Ruraue mit dem naturnahen Flusslauf der Rur sowie kleinen Auwaldbeständen, Erlen-Eschen-Wäldern und Eichen-Hainbuchen-Wäldern wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und besonderen landschaftlichen Schönheit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP2_Ruraue_2024.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ruraue (2024-04-16) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Das im Jahr 2024 neu gebildete Naturschutzgebiet "Ruraue vom Merkener Busch bis zum Rurauenwald Indemündung" umfasst die ehemaligen Schutzgebiete "NSG Pellini-Weiher" (DN-021, seit 1984), "NSG Rurauenwald-Indemündung" (DN-004, seit 1974) und "NSG Pierer Wald" (DN-017, seit 1984), die im Zuge der Datenaktualisierung gelöscht wurden. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Jülich öffentlicher Report generiert:20250227 domainobjectid: 5086895 Edate: 20250226 |