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LINFOS-Kennung: DN-084 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt zum Zwecke der Sicherung eines Teilbereiches des FFH-Gebietes DE-5105-302 "Nörvenicher Wald". Die Sicherung des angrenzenden FFH-Teilgebietes wird durch einen Vertrag gemäß § 32 Absatz 4 BNatSchG gewährleistet werden. Die Unterschutzstellung im Bereich dieser Verordnung erfolgt: 1. Gemäß §§ 23 und 32 BNatSchG in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 – FFH-Richtlinie –) in der zurzeit gültigen Fassung zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: • zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie: Maiglöckchenreicher Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum, 9160) in seiner standörtlichen Vielfalt, • zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von stabilen, überlebensfähigen Populationen und deren Lebensräume für die folgende Tierart gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, 1323), ________________________________________ 2. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere: • zur Erhaltung des Lebensraumes für Tierarten mit großflächigem Raumbedarf, wie z. B. Klein-, Mittel- und Schwarzspecht, Hohltaube und der Waldschnepfe sowie der Haselmaushabitate, • zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Nahrungs- und Wochenstubenhabitate von seltenen Fledermausarten, wie z. B. Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Kleine Bartfledermaus, • zur Erhaltung des naturraumtypischen Artenspektrums in den unterschiedlich alten Baumbeständen mit Höhlenbäumen und totholzreichen Strukturen, insbesondere dem maiglöckchenreichen Stieleichen-Hainbuchenwald mit Winterlinden, • zur Erhaltung der Teillebensräume für störungsempfindliche, seltene, gefährdete sowie zu diesem großen zusammenhängenden Waldökosystem gehörenden Tier- und Pflanzenarten (z. B. Fledermäuse, Amphibien und Reptilien), ________________________________________ 3. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen: • zur Erhaltung von kulturhistorisch bedeutenden Elementen wie einer historischen Ringwallanlage sowie mehreren sogenannten „Maaren“ (historische Abgrabungen) aus der jüngeren Vergangenheit, ________________________________________ 4. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit: • zur Erhaltung des großflächigen, zusammenhängenden Waldareals mit seltenen, naturraumtypischen Pflanzengesellschaften, • zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Laubwaldbestände sowie der abwechslungsreichen Bodentypen und deren Reliefs, • zur Erhaltung und Förderung eines landesweit bedeutsamen Elements des Waldbiotopverbunds in der agrarisch geprägten Zülpicher Börde zwischen den Villewäldern und der Eifel. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2016_16_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2016_16.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2016-04-01) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (2025). (Dig. Juni 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Nörvenich öffentlicher Report generiert:20250227 domainobjectid: 3744233 Edate: 20160606 |