Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: DN-084
Gebietsname: NSG Noervenicher Wald

Digitalisierte Fläche: 82.3581 ha     offizielle Fläche: 82.3600 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt zum Zwecke der Sicherung eines Teilbereiches des FFH-Gebietes DE-5105-302 "Nörvenicher Wald".
Die Sicherung des angrenzenden FFH-Teilgebietes wird durch einen Vertrag gemäß § 32 Absatz 4 BNatSchG gewährleistet werden.
Die Unterschutzstellung im Bereich dieser Verordnung erfolgt:
1. Gemäß §§ 23 und 32 BNatSchG in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 – FFH-Richtlinie –) in der zurzeit gültigen Fassung zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen:
• zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie:
Maiglöckchenreicher Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum, 9160) in seiner standörtlichen Vielfalt,
• zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von stabilen, überlebensfähigen Populationen und deren Lebensräume für die folgende Tierart gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie:
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, 1323),
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2. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere:
• zur Erhaltung des Lebensraumes für Tierarten mit großflächigem Raumbedarf, wie z. B. Klein-, Mittel- und Schwarzspecht, Hohltaube und der Waldschnepfe sowie der Haselmaushabitate,
• zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Nahrungs- und Wochenstubenhabitate von seltenen Fledermausarten, wie z. B. Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Kleine Bartfledermaus,
• zur Erhaltung des naturraumtypischen Artenspektrums in den unterschiedlich alten Baumbeständen mit Höhlenbäumen und totholzreichen Strukturen, insbesondere dem maiglöckchenreichen Stieleichen-Hainbuchenwald mit Winterlinden,
• zur Erhaltung der Teillebensräume für störungsempfindliche, seltene, gefährdete sowie zu diesem großen zusammenhängenden Waldökosystem gehörenden Tier- und Pflanzenarten (z. B. Fledermäuse, Amphibien und Reptilien),
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3. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen:
• zur Erhaltung von kulturhistorisch bedeutenden Elementen wie einer historischen Ringwallanlage sowie mehreren sogenannten „Maaren“ (historische Abgrabungen) aus der jüngeren Vergangenheit,
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4. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit:
• zur Erhaltung des großflächigen, zusammenhängenden Waldareals mit seltenen, naturraumtypischen Pflanzengesellschaften,
• zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Laubwaldbestände sowie der abwechslungsreichen Bodentypen und deren Reliefs,
• zur Erhaltung und Förderung eines landesweit bedeutsamen Elements des Waldbiotopverbunds in der agrarisch geprägten Zülpicher Börde zwischen den Villewäldern und der Eifel.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2016_16_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2016_16.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2016-04-01)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (2025). (Dig. Juni 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Düren Gemeinde(n): Nörvenich


öffentlicher Report generiert:20250227      domainobjectid: 3744233     Edate: 20160606