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Schutzzweck ist: - die Erhaltung der unzerschnittenen und störungsarmen, teils bodensauren, teils basenreichen, totholz- und höhlenreichen Wälder, insbesondere der naturnahen, bodenständigen, autochthonen Laubwälder mit hohen Altholzanteilen und ihrem unfassenden Biotopinventar, insbesondere den naturnah ausgeprägten Waldbächen mit ihren Quell-, Nass- und Feuchtbereichen mit ihren naturnahen Vegetationsbeständen (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);
- die Wiederherstellung störungsarmer, naturnaher Waldbereiche mit einheimischen und standortgerechten Laubbaumarten insbesondere in südexponierten Hanglagen sowie in Quell, Nass- und Feuchtbereichen und zur Vernetzung der vorhandenen autochthonen Laubwälder untereinander (§ 23 (1) Nr. 1BNatSchG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Standortverhältnisse auf organischen Nassstandorten und die Erhaltung und Optimierung der entsprechenden Moor-, Sumpf- und Auwälder mit gem. § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG geschützten Biotopen (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefähr- deten Tier- und Pflanzenarten (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);
- die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);
- die Erhaltung der Kerbtäler mit naturnaher Morphologie aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen (§ 23 (1) Nr. 2 BNatSchG);
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Biotopverbundes (§ 23 (1) Nr.1 BNatSchG in Verbindung mit § 21BNatSchG);
- die Erhaltung der vielgestaltigen, naturnahen Waldbiotope mit ihren Altholzbeständen wegen ihrer Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 (1) Nr. 3 BNatSchG).
- die Erhaltung wertvoller anthropogener Strukturen wie z.B. alte Hohlwege, Steinbrüche, Abraumhalden, Hangterrassen, ehemaliger Fischteiche sowie Befestigungsanlagen und Ruinen aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen (§ 23 (1) Nr. 2 BNatSchG).
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