Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: DN-077
Gebietsname: NSG Teilflaechen und Gewaesserstrukturen im Meroder und Laufenburger Wald

Digitalisierte Fläche: 266.8638 ha     offizielle Fläche: 267.4000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Schutzzweck ist:
- die Erhaltung der unzerschnittenen und störungsarmen, teils bodensauren, teils basenreichen, totholz-
und höhlenreichen Wälder, insbesondere der naturnahen, bodenständigen, autochthonen Laubwälder
mit hohen Altholzanteilen und ihrem unfassenden Biotopinventar, insbesondere den naturnah ausgeprägten
Waldbächen mit ihren Quell-, Nass- und Feuchtbereichen mit ihren naturnahen Vegetationsbeständen
(§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);

- die Wiederherstellung störungsarmer, naturnaher Waldbereiche mit einheimischen und standortgerechten
Laubbaumarten insbesondere in südexponierten Hanglagen sowie in Quell, Nass- und Feuchtbereichen und
zur Vernetzung der vorhandenen autochthonen Laubwälder untereinander (§ 23 (1) Nr. 1BNatSchG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Standortverhältnisse auf organischen Nassstandorten
und die Erhaltung und Optimierung der entsprechenden Moor-, Sumpf- und Auwälder mit gem. § 30 BNatSchG
bzw. § 62 LG geschützten Biotopen (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);

- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefähr-
deten Tier- und Pflanzenarten (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);

- die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit besonderer
Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 (1) Nr. 1 BNatSchG);

- die Erhaltung der Kerbtäler mit naturnaher Morphologie aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen
Gründen (§ 23 (1) Nr. 2 BNatSchG);

- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Biotopverbundes (§ 23 (1) Nr.1 BNatSchG in Verbindung
mit § 21BNatSchG);

- die Erhaltung der vielgestaltigen, naturnahen Waldbiotope mit ihren Altholzbeständen wegen ihrer Seltenheit
und hervorragenden Schönheit (§ 23 (1) Nr. 3 BNatSchG).

- die Erhaltung wertvoller anthropogener Strukturen wie z.B. alte Hohlwege, Steinbrüche, Abraumhalden, Hangterrassen,
ehemaliger Fischteiche sowie Befestigungsanlagen und Ruinen aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen
(§ 23 (1) Nr. 2 BNatSchG).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Langerwehe_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Langerwehe_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2014, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Langerwehe (2014-05-21)( Bem.: LP Name geaendert von LP Inden Langenwehe in LP Langenwehe)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2015).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Düren Gemeinde(n): Langerwehe


öffentlicher Report generiert:20250227      domainobjectid: 3144549     Edate: 20150302