LINFOS-Kennung: DN-066 Schutzziel: gemaes § 20 LG Schutzzweck ist: - die Erhaltung der unzerschnittenen und störungsarmen, bodensaurer Wälder, insbesondere der naturnahen autochthonen Laubwälder mit hohen Altholzanteilen und ihrem unfassenden Biotopinventar, insbesondere Quell-, Nass- und Feuchtbereichen, trockenen und flachgründigen Hanglagen mit freiliegenden Felsbereichen (§ 20a LG); - die Wiederherstellung störungsarmer, naturnaher Waldbereiche mit einheimischen und stand- ortgerechten Laubbaumarten insbesondere in südexponierten Hanglagen sowie in Quell, Nass- und Feuchtbereichen und zur Vernetzung der vorhandenen autochthonen Laubwälder unter- einander (§ 20a i.V. mit § 2b LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Standortverhältnisse auf organischen Nassstandorten und die Erhaltung und Optimierung der entsprechenden Moor-, Sumpf- und Auwälder mit in NRW gem. § 62 geschützten Biotopen (§ 20a LG); - die Erhaltung und Entwicklung der morphologisch reich gegliederten, ehemaligen Schieferberg- bauflächen mit ihrer vielfältigen Biotopausstattung (§ 20a LG); - die Erhaltung des Waldgebietes sowie der Schieferbergbauflächen und der zahlreichen Hohlweg- strukturen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG); - die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit beson- derer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG); - zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG); - die Erhaltung der vielgestaltigen Waldlandschaft mit den eingebetteten Schieferbergbauflächen wegen ihrer Ausprägung, Seltenheit und besonderen Eigenart (§ 20c LG); - die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden prioritären Lebens- räumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG): - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Moorwälder (91D0 ) - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0), - die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§48c LG): - Schwarzspecht - Großes Mausohr - Schwarzkehlchen - Waldwasserläufer - Teichfledermaus - Wildkatze - weitere gefährdete Vogelart. Links auf externe Dokumentehttp://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte-Nord.pdfhttp://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Karte-Sued.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Huertgenwald_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1990-06-25) Amtsblatt alt (2005-06-27) LP Hürtgenwald (2010-06-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2011). Das bestehende und kreisuebergreifende Naturschutzgebiet "Wehebachtaeler und Leyberg" (DN-035K2) (VO) wurde durch die Rechtskraft des Landschaftsplanes "Huertgenwald" geteilt. Die noerdliche Flaeche ist Bestandteil des neuen Naturschutzgebietes "Teilflaechen im Huertgenwald mit Schiefer- bergbauflaechen von der Roten Wehe bis zum Guerzenicher Bruch" (DN-066) (LP). Restliche Flaechen sind Teil des neuen Naturschutzgebietes "Wehebachtalsystem mit Nebenbaechen" (DN-035) (LP). (Juni 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Düren Gemeinde(n): Hürtgenwald öffentlicher Report generiert:20220208 domainobjectid: 3029623 Edate: 20140715 |