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gemaess § 20 LG
Schutzzweck ist:
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten des Biotopkomplexes dem Bachlauf mit seinen Auebereichen, Magergrünland, Naß- und Feuchtgrünland begleitenden Bruch- und Sumpfwäldern mit in NRW gemäß § 62 LG geschützten Biotopen (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung von Waldflächen als Pufferbereiche für das Bachtal (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume von nach der Roten Liste NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG);
- die Erhaltung des Bachtales mit seinen naturnahen Strukturen wegen der besonderen Eigenart und Schönheit (§ 20c LG);
- die Erhaltung und Entwicklung des struktur- und biotopreichen Bachtales mit Bedeutung für den regionalen Biotopverbund (§ 20a LG).
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