Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: DN-036
Gebietsname: NSG Bergehalde Beythal

Digitalisierte Fläche: 53.4971 ha     offizielle Fläche: 54.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzweck des Gebietes
Die Unterschutzstellung des in § 2 näher bezeichneten Gebietes erfolgt im Rahmen dieser Verordnung:
1. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere:
• zur Erhaltung und Entwicklung von landesweit sehr seltenen Sandmagerrasen verschiedenster Ausprägungen sowie des vielfältigen Biotopkomplexes aus z.B. Trockenbrachen, Quarzsandflächen, Ruderalgesellschaften, Hochstaudenfluren und Flachwasserbereichen mit Röhricht- und Verlandungszonen als Lebensraum von zum Teil stark gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Vogel- und Insektenarten sowie Amphibien und Reptilien,
• zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Lebensräume für spezialisierte Tierarten, die an die extremen Standortbedingungen und die vegetationsarmen Sandflächen gebunden sind, wie z.B. Wildbienen-, Sandlaufkäfer-, Heuschrecken- und Schmetterlingsarten,
• zur Erhaltung und Entwicklung der Vernetzungs- und Trittsteinfunktion sowie als Rückzugsraum für Tierarten, wie z.B. Haselmaus, Neuntöter, Dorngrasmücke, Nachtigall, Steinschmätzer, Ringelnatter und weitere gefährdete Amphibienart,
• zur Erhaltung der Lebensraumfunktionen von zahlreichen nach der Roten Liste gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wie Schmetterlinge (z.B. Großer Fuchs), Libellen (z.B. Kleine Pechlibelle), Vögel (z.B. Kuckuck), Amphibien (z.B. Geburtshelferkröte), Reptilien (z.B. Ringelnatter) und Pflanzen wie z.B. Bienenragwurz und Wintergrün,
• zur Erhaltung der Lebensräume streng geschützter und europarechtlich – nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 – FFH-Richtlinie –) – zu schützender Arten (Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind), z.B. Wildkatze, Haselmaus, Geburtshelferkröte, weitere gefährdete Amphibienart und Springfrosch;
________________________________________
2. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung von kulturhistorisch bedeutenden Relikten der montangeschichtlichen Reliefstruktur (ehemalige(r) Halde / Flotationsweiher);
________________________________________
3. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit, insbesondere zur Erhaltung des abwechslungsreichen Biotopmosaiks und der hohen strukturellen Vielfalt (z.B. vegetationsarme Sandflächen, brachgefallenes Magergrünland und bachbegleitender Erlenwald sowie eine Feuchtgrünlandbrache).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2017_2.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2017-01-02)
Amtsblatt alt (1995-01-09)
Amtsblatt alt (1996-09-02)
Amtsblatt esg alt (1990-12-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen, (Dig. November 2011). Durch die Rechtskraft des LP Huertgenwald wurde eine Teilflaeche vom Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal"- DN-036 (VO) in das neue Naturschutzgebiet "Wollebachsystem"- DN-063 (LP) uebernommen. Das Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal" DN-036 (VO) ist kleiner geworden. (Dig. Januar 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Düren Gemeinde(n): Düren


öffentlicher Report generiert:20250227      domainobjectid: 4066847     Edate: 20170120