Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
303,2582
Flächenanzahl:
5
Schutzziel:
gemaess § 20 LG
Schutzzweck ist:
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässer-Ökosystems Rote und Weiße Wehe und Nebenbäche sowie der begleitenden Talhänge mit in NRW gemäß § 62 LG geschützten Biotopen, insbesondere auch zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der hang- und bachbegleitenden Wälder sowie Grünlandbereiche (§ 20a LG);
- die Erhaltung des Bachtales als Struktur mit Bedeutung zur Herstellung des Biotopver- bundes (§ 20a LG),
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG),
- die Erhaltung des mäandrierenden Bachlaufs und des tief eingeschnittenen Bachsystems wegen seiner Seltenheit und besonderen Schönheit (§ 20c LG);
- die Erhaltung der vorhandenen Dachschieferstollen als Lebensraum für zahlreiche geschützte und gefährdete Tierarten (§ 20a LG),
- die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgen- den prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG): - Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden (6230) - Moorwälder (91D0) - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) sowie folgenden Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (3260) - Magere Flachland-Mähwiesen (6510) - Hainsimsen-Buchenwald (9110);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§48c LG): - Flußregenpfeifer - Schwarzspecht - Schwarzstorch - Wiesenpieper - Groppe - Großes Mausohr - Schwarzkehlchen - Waldwasserläufer - Bachneunauge - Biber - Grosse Bartfledermaus - Teichfledermaus - Wasserfledermaus - Grosses Mausohr - Zwergfledermaus - Braunes Langohr;
- die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als natürlicher Lebensraum (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Entwicklung des Einlaufbereiches der Weißen Wehe in die Wehebachtalsperre mit temporär überstauten, sekundären Lebensräumen und Flachwasserzonen mit besonderer Bedeutung für zahlreiche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten (§ 20b LG);
- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Felsstrukturen und schutzwürdigen Geotope aus erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG).
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2011). Das kreisuebergreifende NSG wird im benachbarten Kreis Aachen im NSG-Archiv unter der Kennung ACK-026K1 gefuehrt. Das bestehende und kreisuebergreifende Naturschutzgebiet "Wehebachtaeler und Leyberg" (DN-035K2) (VO) wurde durch die Rechtskraft des Landschaftsplanes "Huertgenwald" geteilt. Die noerdliche Flaeche ist Bestandteil des neuen Naturschutzgebietes "Teilflaechen im Huertgenwald mit Schiefer- bergbauflaechen von der Roten Wehe bis zum Guerzenicher Bruch" (DN-066) (LP). Restliche Flaechen sind Teil des neuen Naturschutzgebietes "Wehebachtalsystem mit Nebenbaechen" (DN-035) (LP). (Juni 2014).