Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
583,1246
Flächenanzahl:
4
Schutzziel:
gemaess § 20 LG
Schutzzweck ist: - die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässer-Ökosystems Kall und Nebenbäche sowie der begleitenden Talhänge mit in NRW gemäß § 62 LG geschützten Biotopen (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Hang- und bachbegleitenden Wälder sowie Quell- und Grünlandbereiche (§ 20a LG);
- die Erhaltung der naturnahen Felsbereiche (§ 20a LG) als in NRW geschütztes Biotop (§ 62 LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG);
- die Erhaltung des Bachtales als Struktur mit Bedeutung zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG);
- die Erhaltung des tief eingeschnittenen Kalltales wegen seiner Seltenheit und besonderen Schönheit (§ 20c LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG):
- Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0)
sowie folgenden Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse:
- Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (3260) - Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) - Magere Flachland-Mähwiesen (6510) - Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120) - Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) - Hainsimsen-Buchenwald (9110);
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§48c LG): - Biber - Großes Mausohr - Braunkehlchen - Teichfledermaus - Eisvogel;
- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Felsstrukturen und schutzwürdi- gen Geotope aus erdgeschichtlichen Gründen.
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2011). Durch die Rechtskraft des LP Huertgenwald wurde die VO des NSG-"Ehemalige Steinbruch Kallbrueck und Peterbach" (DN-032K") aufgehoben. Die Abgrenzung wurde in das NSG-"Kalltal und Nebentaeler" (DN-026) (LP) uebernommen. (Juni 2014).