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gemaess § 20 LG
Schutzzweck ist: - die Erhaltung und Wiederherstellung des Buntsandstein- sowie Grauwacke/ Schieferfels- Ökosystems (§ 20a LG) mit in NRW geschützten Biotopen (§ 62 LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Waldökosysteme an den Talhängen (§ 20a LG);
- die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG);
- die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG) insbesondere: - Breitflügelfledermaus - Wildkatze - Brandtfledermaus - Wasserfledermaus - Kleine Bartfledermaus - Fransenfledermaus - Braunes Langohr - Schlingnatter - Mauereidechse - Steppengrashüpfer - Frühe Haferschmiele - Astlose Graslilie - Turmkraut - Schwarzstieliger Streifenfarn - seltene Moose und Flechten;
- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Buntsandstein-, Grauwacke- und Schieferfelsen sowie der archäologischen und kulturgeschichtlichen Zeugnisse aus wissen- schaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG);
- die Erhaltung der von steil aufragenden Buntsandstein-Felsformationen sowie der von Grauwacke- und Schieferfelsen geprägten Talhänge des Rurtales wegen ihrer Seltenheit, besonderen land- schaftlichen Schönheit und Eigenart (§ 20c LG);
- die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung als Lebensstätte und Lebensraum und zum Schutz der Vogelarten von europäischer Bedeutung gemäß Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz- richtlinie - VS-RL) in Verbindung mit den §§ 48a bis 48e LG NRW;
- die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG): - Schlucht- und Hangmischwälder (9180) sowie folgenden Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse: - Trockene europäische Heiden (4030) - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220) - Silikatfelsen mit Pioniervegetation (8230) - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170)
- die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende prioritäre Arten von gemein- schaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§ 48c LG): - Schlingnatter (FFH-RL) - Mauereidechse (FFH-RL) - Großes Mausohr (FFH-RL) - Spanische Flagge (FFH-RL) sowie für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie: - Uhu (VS-RL) - Wanderfalke (VS-RL);
- die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Felsstrukturen aus erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG);
- die Seltenheit, besondere Eigenart und Schönheit der felsigen Talhänge (§ 20c LG).
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