Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: D-010
Gebietsname: NSG Pillebachtal und Dernkamp

Digitalisierte Fläche: 74.4644 ha     offizielle Fläche: 73.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Landeshauptstadt Düsseldorf werden als Naturschutzgebiet
festgesetzt
(2) Die Festsetzung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten gemäß
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, insbesondere:

a) zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Biotope:

- natürliche oder naturnahe durch Quellwasser geprägte Lebensräume mit ständig oder zeitweise
schüttenden natürlichen Grundwasseraustritten, (Sturz-, Tümpel- oder Sickerquellen) einschließlich
Quellmund (Eukrenal) sowie Quellbach (Hypokrenal) und den unmittelbar vom Quellwasser beein-
flussten angrenzenden aquatischterrestrischen Lebensräume (Quell-flora, Quellwald, Nasswiese etc.),
- des die Gebietsteile verbindenden Pillebaches als naturnahes Fließgewässer
- Seggenriede mit Sumpfquelle,
- Erlen- und Weidenbruchwälder mit Waldquelle,
- Erlen-, Eschen- Bachauenwälder,
- Nass- und Feuchtgrünland,
- Magergrünland,
- naturnahe Stillgewässer mit Schilfröhrichten
- Hainsimsen-Buchenwald sowie

b) zum Schutz von Lebensgemeinschaften einer Vielzahl nachstehender seltener und gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten der Roten Liste NW sowie zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Lebensräume; dazu
gehören u.a. die Dreifurchige Wasserlinse, die Teichlinse, Flutendes Sterngabelmoos, Rispen-Segge,
Ufer-Segge, Schnabel-Segge, Pfeilkraut, Sumpf-Dotterblume, Wiesen-Knöterich,Wiesen-Storchschnabel,
Großes Zweiblatt, Quellschnecke (Bythinella dunkeri),Teichnapfschnecke (Acroloxus lacustris), Maler-
muschel (Unio pictorum),Grasfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte, Teichmolch, Bergmolch, Waldeidechse,
Blindschleiche, Ringelnatter, Baumfalke, Wasserralle, Teichohrsänger, Kleinspecht und Grünspecht.

(3 )Die Festsetzung erfolgt weiterhin gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG aus naturgeschichtlichen
und landestypischen Gründen sowie wegen der besonderen Eigenart, des Pillebachtals, des südöstlich
angrenzenden Feuchtgebietes Dernkamp sowie der Flächen im Bereich "Gallberg", "Am Tiefenber",
"Am Dernkamp" und "Dernbusch" als naturräumlich für die Düsseldorfer Region typische Tallagen der
Heideterrasse des Rheines und des Mettmanner Lößlehmgebietes.

(4) Die Festsetzung erfolgt im Übrigen aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen gemäß
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zur Erhaltung von schutzwürdigen Böden, hier besonders schutzwürdige Böden
mit Archivfunktion (z.B. Braunerde auf tertiärem Gestein als Archiv der Naturgeschichte) und besonders
schutzwürdige fruchtbare Böden mit einer sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion (z.B. Parabraunerden).

(5) Der durch ein Wegenetz erschlossene stadtnahe Bereich hat zudem eine besondere Bedeutung als
naturnahes Erholungsgebiet.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2016_18_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2016_18.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2000_D-010.PDF

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1996, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2016-05-06)
Amtsblatt alt (1996-06-25)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver)
Amtsblatt alt (2000-07-27)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. September 2015. Erneut digitalisiert Mai 2016.


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Düsseldorf

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3743883     Edate: 20160519