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LINFOS-Kennung: D-008 Schutzziel: (1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Landeshauptstadt Düsseldorf werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. (2) Die Festsetzung erfolgt insbesondere: a) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Waldflächen des Schlossparks und der mit diesem in einem räumlichfunktionalen Zusammenhang stehenden, südlich angrenzenden Grünfläche, b) aus landeskundlichen Gründen (§ 23 BNatSchG), aufgrund des bedeutenden, überregionalen Wertes und zur Erhaltung der denkmalgeschützten Parkanlage aus kulturhistorischer Sicht, c) zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die naturnahe Waldgesellschaft des alten und höhlenreichen Buchenbestandes mit zunehmender Umwandlung einer durch Sukzession entstehenden Waldgesellschaft mit Edellaubgehölzen sowie auf die mit diesem korrespondierende Grünfläche, die als Lebensraum für viele Tier- (insbesondere Fledermäuse, Vögel und Insekten) und Pflanzenarten in einer bebauten Umgebung von erheblicher Bedeutung sind, d) zur Erhaltung der Flächen als Bestandteile einer für den Biotopverbund mit der Rheinaue und der angren- zenden Urdenbacher Kämpe bedeutsamen Grünverbindung (Trittsteinbiotop) und e) zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: schutzwürdige fruchtbare Böden mit einer hohen Regelungs- und Pufferfunktion (z.B. Parabraunerden). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_2016_13.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_D_1996_D-008.PDF Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2016-03-31) Amtsblatt alt (1996-07-11) Amtsblatt esg alt (1992-12-31) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. September 2015. (April 2016). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Düsseldorf öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3743639 Edate: 20160504 |