Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: D-003
Gebietsname: NSG Urdenbacher Kaempen

Digitalisierte Fläche: 323.5005 ha     offizielle Fläche: 324.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a, b und c LG insbesondere

1. zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung des Gebietes um den Urdenbacher Altrhein, insbesondere
des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes, der Ried-und Röhrichtflächen sowie des Weichholz- und Hartholz-
auenwaldes mit charakteristischen sowie gefährdeten und seltenen Tier- und Pflanzenarten,

2. wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes
besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000),

3. wegen der Bedeutung des Gebietes als landesweit bedeutsamer Rheinauenabschnitt mit Weichholzauen-
und Resten des Hartholzauenwaldes, Altwässern, Röhrichten, Flussmelden- und Hochstaudenfluren, großflächigen Mähwiesen, Fischruhezonen sowie bedeutendem Vorkommen von Kammmolch, Steinbeißer, Flussneunauge,
Schwarzmilan und Wachtelkönig,

4. zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei
handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebens-räume gem. Anhang I der FFH- Richtlinie
-Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (NATURA 2000- Code: 91E0, Prioritärer Lebensraum)
-Hartholz-Auenwälder (NATURA 2000- Code: 91F0, Prioritärer Lebensraum
-Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA 2000 - Code: 6430 )
-Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (NATURA 2000 - Code: 6510)

5. zur Förderung von Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie
-Kammmolch -Flussneunauge -Groppe -Steinbeißer -Eisvogel (Brütend) Anhang I-Art der Vogelschutzrichtlinie
-Wachtelkönig (Nahrungsgast) Anhang I-Art der Vogelschutzrichtlinie
-Wespenbussard (Brütend) Anhang I-Art der Vogelschutzrichtlinie
-Zwergsäger (Überwinternd) Anhang I-Art der Vogelschutzrichtlinie
-Schwarzmilan (Brütend) Anhang I-Art der Vogelschutzrichtlinie
-Teichrohrsänger (Brütend) -Löffelente (Auf dem Durchzug)
-Krickente (Überwinternd) -Tafelente (Überwinternd)
-Gänsesäger (Überwinternd)
-Flussregenpfeifer(Brütend)
-Nachtigall (Brütend) -Pirol (Brütend)

6. zum Schutz aller dort wildlebenden z.T. seltenen, gefährdeten und/oder lokal bedeutenden Pflanzen
und Tiere, und zur Erhaltung und Wiederherstellung der von ihnen benötigten Habitate und Lebensräume,

7. zur Erhaltung und Förderung der natürli- chen Auendynamik mit ungehindertem Ein- und Ausströmen
des Hochwassers

8. zur Erhaltung und Entwicklung feuchter Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna,

9. zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmähwiesen (Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen)
mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna auch als Lebensraum für den Wachtelkönig,

10. zur Erhaltung und Entwicklung von Weichholz- und Hartholzauenwäldern mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere auch als Lebensraum für den Pirol, den Graureiher, den Schwarzmilan und die Nachtigall, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder,

11. zur Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population im Garather Mühlenbach,

12. zur Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge,

13. zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Altwässer sowie ihren Abflüssen mit ihrer
typischen Flora und Fauna vor allem auch als Lebensraum für den Eisvogel und den Graureiher,

14. zur Förderung der Kammmolch-Population,

15. wegen der Bedeutung des Gebietes als natürlicher Rückhalteraum für Rheinhochwasser,

16. wegen der Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund,

17. zur Erhaltung des ausgeprägten Kleinreliefs als Zeugnis der Flussgeschichte des Rheins, aus
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen,

18. wegen des besonderen landschaftlichen Charakters und der hervorragenden Schönheit dieser
u.a. durch alte Baumbestände, Wiesen mit Hecken, Silgenwiesen, Streuobstwiesen und -weiden,
mit Kopfweiden, Obstbaumkulturen und sonstiges Grünland geprägten alten bäuerlichen Kulturlandschaft,

19. wegen der Bedeutung des Gebietes als klimatischer Ausgleichsraum,

20.zur Erhaltung eines naturnahen tief in das Hochgestade eingeschnittenen Gewässerabschnittes
(Garather Mühlenbach) als natürlicher Rückhalteraum für Rheinhochwasser,

21. zur Erhaltung eines Gewässers, das sich aufgrund seiner Morphologie und seiner Anbindung
an den Rheinstrom besonders als Laich-, Aufwuchs- und Überwinterungsgebiet für natürlich vorkommende
Fischarten eignet.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Duesseldorf_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Duesseldorf_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1992-10-14)( Bem.: Verlaengerung)
Amtsblatt alt (1993-11-11)
Amtsblatt esg alt (1983-09-22)
LP Düsseldorf (2011-05-21)( Bem.: 1. Aenderung)
LP Düsseldorf alt (1989-11-20)
LP Düsseldorf alt (1997-11-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. September 2015.


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Düsseldorf

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