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LINFOS-Kennung: COE-098 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines standortheimischen altholzreichen Eichen-Buchenwaldes im Übergang zum Eichen-Hainbuchenwald mit hoher Bedeutung als Lebensraum für eine z. T. stark gefährdete Tier- und Pflanzenwelt; b.) zur Erhaltung und Entwicklung mäßig artenreicher Grünlandflächen mit besonderer Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt; c.) zur Erhaltung der besonders schutzwürdigen Böden; d.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen; e.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; f.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; g.) zur Erhaltung und Entwicklung eines Trittsteinbiotops von besonderer Bedeutung für den landes- weiten Biotopverbund (Verbindungsfläche). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Dülmen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3773020 Edate: 20160623 |