Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: COE-095
Gebietsname: NSG Haselbach und Haspelhuck

Digitalisierte Fläche: 41.6528 ha     offizielle Fläche: 41.7000 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG i. V. m. § 33 BNatSchG und dient dem
Schutz der Lebensräume und Arten, die gem. der FFH-Richtlinie zu schützen sind.

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere:

a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen Feuchtgebietkomplexes aus naturnahen
Waldbeständen, artenreichem Grünland mit eingestreuten Kleingewässern und einem teilweise
naturnahen Bachlauf des Haselbaches;

b.) zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Au-, Feucht- und Eichen-Hainbuchenwälder
mit gut ausgebildeter Krautschicht und hohen Alt- und Totholzanteilen;

c.) zur Erhaltung der schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden;

d.) zur Erhaltung naturnaher Fließ- und Stillgewässer und zur Förderung fließgewässertypischer
Strukturen und Prozesse;

e.) zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung feuchter Grünlandflächen und Brachen mit landschafts-
raumtypischen Kopfbaumbeständen;

f.) zur Sicherung eines Wald-Grünlandkomplexes als ein Trittsteinbiotop von herausragender
Bedeutung im landesweiten Biotopverbund;

g.) zur Sicherung und Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen;

h.) wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Gebiets, insbesondere hervorgerufen
durch die vielgestaltigen Grünlandflächen in der Niederung und der vielfältigen Waldbilder;

i.) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen;

j.) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und
wegen der biogeographischen Bedeutung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Buldern (2016-06-16)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Dülmen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3773017     Edate: 20160623