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LINFOS-Kennung: COE-094 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Förderung eines strukturreichen, größtenteils durch Bodenfeuchte und Staunässe geprägten Waldkomplexes als bedeutsamen Lebensraum für eine gefährdete Tier- und Pflanzenwelt; b.) zur Erhaltung der besonders schutzwürdigen Böden; c.) zur Erhaltung und Förderung eines Grünlandkomplexes in z. T. feuchter Ausprägung und zahlreicher zumeist naturnaher Stillgewässer als bedeutsamen Refugiallebensraum für viele z. T. gefährdete Tier- und Pflanzenarten; d.) zur Sicherung eines Wald-Grünlandkomplexes als ein Trittsteinbiotop von herausragender Bedeutung im landesweiten Biotopverbund; e.) zur Sicherung und Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen; f.) wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Gebiets, insbesondere hervorgerufen durch die strukturelle Vielfalt sowie die kleinräumig wechselnde Kulisse von Wald-Offenland und den belebenden Heckenstrukturen; g.) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; h.) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Dülmen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3773016 Edate: 20160623 |