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LINFOS-Kennung: COE-090 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten innerhalb eines Waldkomplexes zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebens- gemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; b.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; c.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; d.) als Bestandteil eines Waldkomplexes, der teilweise als FFH-Gebiet ausgewiesen ist und einen wichtigen Trittstein von landes- und europaweiter Bedeutung im Biotopverbund darstellt; e.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen; f.) zur Erhaltung der schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig .Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442086 Edate: 20151113 |