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LINFOS-Kennung: COE-088 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der weitgehend naturnahen Gewässeraue; b.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerlaufs einschließlich seiner Fließgewässerdynamik; c.) zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Förderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, z. T. stark gefährdeter bzw. vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der Gewässer, Röhrichte und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes, sowie der Auwälder; d.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; e.) zur Erhaltung der besonders schutzwürdigen Böden; f.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; g.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge; h.) zur Sicherung einer Fläche mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Havixbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442084 Edate: 20151113 |