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LINFOS-Kennung: COE-086 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines Altholzbestandes mit hoher Bedeutung als Lebensraum für eine z. T. stark gefährdete Tier- und Pflanzenwelt; b.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; c.) aufgrund der Bedeutung als Lebensraum für z. T. stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten; d.) zur Erhaltung und Sicherung einer Kernfläche des landesweiten Biotopverbundes; e.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebiets; f.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; g.) zur Erhaltung der schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442082 Edate: 20151113 |