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LINFOS-Kennung: COE-085 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten in einem naturnahen Waldgebiet mit verschiedenen verzahnten Offenlandbiotopen in teils besonders wertvoller Ausprägung; b.) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von einem naturnahen Gewässerverlauf mit Quellbereichen im Alstätter Wäldchen; c.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; d.) zur Erhaltung und Förderung gesetzlich geschützter Biotope; e.) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; f.) zur Erhaltung der schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden; g.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; h.) zur Sicherung einer Kernfläche von herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442081 Edate: 20151113 |