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LINFOS-Kennung: COE-084 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten in einem Grünlandkomplex mit Kleingewässerbiotopen und Heckenstrukturen in teils besonders wertvoller Ausprägung; b.) wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit; c.) zur Sicherung und Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen, insbesondere wertvoller als Laichplätze dienender Kleingewässer; d.) zur Erhaltung der sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden; e.) zur Sicherung einer Fläche mit besonderer Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442080 Edate: 20151113 |