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LINFOS-Kennung: COE-067 Schutzziel: Mit dieser Satzung wird ein 1.161 ha grosser Bereich innerhalb des Truppenuebungsplatzes Borkenberge im Bereich des LP Merfelder Bruch / Borkenberge im Kreis Coesfeld als NSG ausgewiesen. Bei dem Gebiet handelt es sich um die oestliche Kernflaeche der landesweit bedeutsamen Biotopverbundachse der Moore und Feuchtwiesen im suedlichen Muensterland. Der Charakter einer alten, halboffenen Heide- und Moorlandschaft des Sand-Muensterlandes ist in dem Gebiet bis heute erhalten geblieben. Dabei ist der gute Erhaltungszustand dieses Gebietes in erster Linie der langjaehrigen Nutzung als militaerisches Uebungsgelaende durch die britischen Streitkraefte zuzuschreiben. Die "Borkenberge" sind durch ein Lebensraummosaik naehrstoffarmer Wald-, Moor-,Heide- und Gruenlandstandorte charakterisiert. Die eiszeitlichen Moraenenreste und Duenen sind grossflaechig mit Sandmagerrasen und Heiden, sowie lichten Kiefern- und Eichen-Birkenwaeldern bewachsen. In den Duenentaelchen haben sich zahlreiche Heideweiher und kleine Moore ausgebildet. In den Randlagen des Gebietes ueberwiegen feuchte, vereinzelt auch trocken-magere Gruenlandflaechen, die durch extensive Schafbeweidung genutzt werden. Aufgrund ihrer Groesse und Auspraegung zaehlen die "Borkenberge" zusammen mit dem nahe gelegenen Gebiet "Weisses Venn - Geisheide" zu den fuenf wichtigsten Sandmagerrasen-, Heide- und Moorkomplexen in NRW. Mit seinen ausgedehnten Heide- und Trockenrasenflaechen sind die "Borkenberge" eines der landesweit bedeutendsten Rueckzugsgebiete fuer hochgradig gefaehrdete Pflanzen- und Tierarten und ein wichtiger Trittstein fuer extrem anspruchsvolle Arten der extensiv genutzten, halboffenen Kulturlandschaft. Von herausragender Bedeutung sind insbesondere die grossen Populationen von Ziegenmelker und Heidelerche. Die "Borkenberge" sind zudem als Teil des FFH-Gebietes "Truppenuebungsplatz Borkenberge" (DE-4209-304) und als Teil des Vogelschutzgebietes "Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge" (DE-4108-401) seitens der Bundesrepublik Deutschland als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemaess der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie der Europaeischen Union gemeldet worden. Das Gebiet stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des zu schaffenden zusammenhaengenden europaeischen oekologischen Netzes "NATURA 2000" dar. Mit dieser Satzung werden ausserdem die Vorgaben des LEP mit der Darstellung eines "Gebietes zum Schutz der Natur" sowie des GEP Teilabschnitt Muensterland mit der Darstellung eines "Bereiches fuer den Schutz der Natur" konkretisiert und erfuellt. Wichtigstes Ziel dieser Satzung ist die Erhaltung und Foerderung dieser grossflaechigen, naehrstoffarmen, extensiv bewirtschafteten halboffenen Heide- und Moorlandschaft mit ihrem charakteristischen Biotoptypenmosaik als Lebensraum fuer bedrohte Tier und Pflanzenarten. Hierfuer sind insbesondere die Fortfuehrung der extensiven Bewirtschaftung der Gruenland- und Heideflaechen, die Wiederherstellung und Stabilisierung des landschaftsraumtypischen Wasserhaushaltes sowie die sukzessive Ueberfuehrung der naturfernen Waldbereiche in naturnahe, strukturdiverse Waelder mit ihren typischen natuerlichen Waldgesellschaften zu foerdern. Bei der Verwaltung des Gebietes durch die britischen Streitkraefte wurden in den Management- plaenen seither auch die Belange des Naturschutzes beruecksichtigt und durch gezielte Massnahmen gefoerdert. Die Fortfuehrung der militaerischen Nutzung dient dem Erhalt des Gebietes, insbesondere dem Erhalt der Offenlandstrukturen, aus naturschutzfachlicher Sicht am besten und ersetzt somit weitestgehend aufwendige Pflege- und Entwicklungsmassnahmen. Auch moegliche Aenderungen der Uebungsmethoden durch die Weiterentwicklung von militaerischen Waffen und deren Munition stehen dabei den Zielen des Naturschutzes in der Regel nicht entgegen. Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier und Pflanzenarten, insbesondere von Wald-, Wiesen- und Offenlandvoegeln, Reptilien, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Pflanzen und Pflanzengesellschaften des Waldes, der Moore, Heiden, des extensiv genutzten Gruenlandes, der Magerrasen, Binnenduenen und Stillgewaesser; b) Zur Erhaltung und Foerderung einer grossraeumigen alten, halboffenen Heide- und Moor- landschaft des Sand-Muensterlandes mit eiszeitlichen Moraenenresten und Duenen, die mit Sandmagerrasen, Heiden sowie lichten Kiefern- und Eichen-Birkenwaeldern bewachsen sind, sowie zur Erhaltung und Foerderung der zahlreichen kleinen Moore, Stillgewaesser und des extensiv genutzten Gruenlandes, c) Zur Erhaltung und Foerderung eines naturraumtypischen Biotoptypen-Mosaiks, das auf extensive Nutzung, einen stabilen Wasserhaushalt und naehrstoffarme Verhaeltnisse angewiesen ist, d) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden sowie wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes, e) Wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, f) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge auf die Wald-, Moor- und Heidekomplexe mit ihren Binnenduenen und Stillgewaessern, g)Als Bestandteil einer landes- und europaweit bedeutsamen Biotopverbundachse der Moore und Feuchtwiesen im suedlichen Muensterland mit ausgedehnten Heide- und Trockenrasenflaechen, die als bedeutende Trittsteine fuer extrem anspruchsvolle Tier- und Pflanzenarten der extensiv genutzten Offenlandbereiche dienen, h)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG NRW: - Sandtrockenrasen auf Binnenduenen (2330), - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Dystrophe Seen (3160), - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010), - Trockene Heidegebiete (4030), - Wacholderbestaende mit Kalkheiden und -rasen (5130), - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140), - Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150), - Hainsimsen - Buchenwald (9110), - Moorwaelder (91D0). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG NRW: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind: - Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Heidelerche (Lullula arborea), - Blaukehlchen (Luscinia svecica), - Wespenbussard (Pernis apivorus), sowie regelmaessig vorkommende Zugvogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgefuehrt sind: - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Raubwuerger (Lanius excubitor), - Wasserralle (Rallus aquaticus), - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), i) Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung fuer den folgenden Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebene (9190), sowie fuer folgende Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind: - Kornweihe (Circus cyaneus), - Neuntoeter (Lanius collurio), sowie folgende regelmaessig vorkommende Zugvogelart der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgefuehrt ist: - Pirol (Oriolus oriolus). Die langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung und weitere Entwicklung einer grossflaechigen, halboffenen Heide- und Moorlandschaft, die durch eine Vielzahl unter- schiedlicher Biotoptypen charakterisiert ist. Dabei sind die Gruenland- und Heideflaechen in ihrer mageren und artenreichen Auspraegung zum Schutz gefaehrdeter Arten und zum Erhalt der hohen Strukturvielfalt auch zukuenftig extensiv zu nutzen. Zur Sicherung der naehrstoffarmen Verhaeltnisse ist eine Vermeidung von Eutrophierung und der Verzicht auf Duengung sowie die Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen anzustreben. Darueber hinaus ist der dauerhafte Schutz der naehrstoffarmen Kleinmoore und Stillgewaesser durch die Schaffung und Stabilisierung eines landschaftstypischen Wasserhaushalts zu sichern. Zur Foerderung eines strukturreichen Laubwaldkomplexes mit fuer die natuerlichen Wald- gesellschaften typischen Arten sollen die Bestaende durch naturnahe Bewirtschaftung in naturnahe Laubwaelder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschliesslich der Alt- und Totholzphase und in ihren standoertlich typischen Variationsbreiten ueberfuehrt werden. Dabei ist eine Vermehrung der natuerlichen Waldgesellschaften durch den Umbau von Flaechen, die mit nicht zur natuerlichen Waldgesellschaft gehoerenden Gehoelzen bestockt sind, anzustreben. Um die Verjuengung der natuerlichen Baumarten in der Regel ohne besondere Schutzmassnahmen zu ermoeglichen, ist auf eine entsprechende Regulierung der Schalenwilddichte zu achten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Merfelder Bruch-Borkenberge_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Merfelder Bruch-Borkenberge (2005-07-18)( Bem.: 2.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Lüdinghausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921785 Edate: 20140304 |