Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: COE-060
Gebietsname: NSG Sundern

Digitalisierte Fläche: 20.2108 ha     offizielle Fläche: 22.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW
in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Schutz der
Auenwaelder inkl. der Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG
des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie
der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) zu schuetzen sind.
Die Festsetzung erfolgt insbesondere
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes
der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natuerlichen Lebensraum
von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als
massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW
- Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder (91E01, Prioritärer Lebensraum)
- Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere für die folgenden
im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-
Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4
LG NRW
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind
Pirol (Oriolus oriolus)
- Zur Entwicklung der nachstehend genannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Laubfrosch (Hyla arborea)
- Zum Erhaltung, zur Foerderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebens-
gemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und
gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten innerhalb eines Waldkomplexes mit angrenzenden
Biotopen. Insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung von naturnahen Erlrn- Eschen- und
Weichholzauenwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Ent-
wicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen Variationsbreite, inklusive ihrer
Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.Als Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten
gelten hier des Weiteren:
- Fliessgewaesser,
- Stillgewaesser,
- Gruenland,
- Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen,
- Aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen
Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit
des Gebietes,
- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung.
Erlaeuterung
Das Gebiet ist aufgrund seiner Ausstattung mit naturnahen und ungestoerten Biotopen
von ueberregionaler Bedeutung. Die dominierenden Erlen-Eschen-Waelder entlang
des weitgehend unverbauten Hungerbaches liegen eingebettet in einen groesseren
naturnahen Waldkomplex und bilden einen charakteristischen Ausschnitt aus
der Muensterlaender Parklandschaft.
Die eng miteinander verzahnten Biotopkomplexe Wald, Gruenland und Fliessgewaesser
stellen wertvolle Lebensraeume für eine Vielzahl gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten
dar. Die naturnahen Waelder und Bachlaeufe sind wertvolle Lebensraeume fuer
Amphibien und Voegel - insbesondere fuer den Laubfrosch und den Pirol.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rosendahl_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Rosendahl (2004-10-25)
LP Rosendahl alt (2003-11-17)( Bem.: TOEP)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck, Rosendahl


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3442078     Edate: 20151113