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LINFOS-Kennung: COE-060 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Schutz der Auenwaelder inkl. der Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) zu schuetzen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW - Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder (91E01, Prioritärer Lebensraum) - Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz- Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefuehrt sind Pirol (Oriolus oriolus) - Zur Entwicklung der nachstehend genannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Laubfrosch (Hyla arborea) - Zum Erhaltung, zur Foerderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebens- gemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten innerhalb eines Waldkomplexes mit angrenzenden Biotopen. Insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung von naturnahen Erlrn- Eschen- und Weichholzauenwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Ent- wicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren.Als Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gelten hier des Weiteren: - Fliessgewaesser, - Stillgewaesser, - Gruenland, - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen, - Aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung. Erlaeuterung Das Gebiet ist aufgrund seiner Ausstattung mit naturnahen und ungestoerten Biotopen von ueberregionaler Bedeutung. Die dominierenden Erlen-Eschen-Waelder entlang des weitgehend unverbauten Hungerbaches liegen eingebettet in einen groesseren naturnahen Waldkomplex und bilden einen charakteristischen Ausschnitt aus der Muensterlaender Parklandschaft. Die eng miteinander verzahnten Biotopkomplexe Wald, Gruenland und Fliessgewaesser stellen wertvolle Lebensraeume für eine Vielzahl gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten dar. Die naturnahen Waelder und Bachlaeufe sind wertvolle Lebensraeume fuer Amphibien und Voegel - insbesondere fuer den Laubfrosch und den Pirol. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rosendahl_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Rosendahl (2004-10-25) LP Rosendahl alt (2003-11-17)( Bem.: TOEP) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Billerbeck, Rosendahl öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3442078 Edate: 20151113 |