Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: COE-034
Gebietsname: NSG Steveraue

Digitalisierte Fläche: 122.1553 ha     offizielle Fläche: 122.2400 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW in Verbindung
mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Erhalt und der Entwicklung der
Steverniederung mit ihren angrenzenden Gruenlaendern und typischen Auenstrukturen
und ihrer Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates
der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der
wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), zu schuetzen sind.

- Zur Erhaltung und Entwicklung der Steverniederung mit ihren angrenzenden
Gruenlandflaechen,
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Biotopkomplexen aus Altarmen, kuenstlich angelegten
Gewaessern und Vegetationsstrukturen,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der Aue als praegenden Bestandteil des Landschaftsbildes,
- Zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten fuer wildlebende
Tiere und wildwachsende Pflanzen,
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der
natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 i.V.m. Artikel 2 der
Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie
der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.5.1992.
Hierbei handelt es sich um folgende Arten (Fischarten) von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang II der FHH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des
Paragraph 48 d Abs. 4 LG:

- Steinbeißer Cobitis taenia,

Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser
mit Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen
Bodensubstraten sowie mit naturnaher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden
und Feinkiesen,
- Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der
Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den
Gewaessersohlen,
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine.

Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um die Steveraue einschliesslich der Altarme an
der Fuechtelner Muehle. Begrenzt wird die Aue von einer 3-4 m hohen Terrassenkante.
Die landwirtschaftlichen Flaechen innerhalb der Aue werden ueberwiegend als Gruenland
genutzt. Die Ackerflaechen reichen teilweise bis an die Uferboeschungen. Der Altarm
westlich der K 8 an der Fuechtelner Muehle wird durch einen Campingplatz erheblich beeintraechtigt.
Oestlich der K 8 wird die Aue nach Norden auf weiten Strecken durch 1-2 m hohe Hangkanten begrenzt.
Die Oberkanten sind zum Teil mit Stieleichen- und Pappelreihen bewachsen. Die Uferstreifen sind bis
auf einzelne Eschen baumlos und bestehen aus 2-5 m breiten nitrophilen Staudensaeumen.
Oestlich der K 8 liegt ein alter Altwasserbereich mit unterschiedlichen Verlandungsstadien.
Die Flaechen suedlich der Stever bis zur Klaeranlage Olfen befinden sich im Eigentum der Stadt
Olfen, die das Projekt "Steveraue" ins Leben gerufen hat. Auf einer Flaeche von derzeit ca. 45 ha
weiden ganzjaehrig Heckrinder und Konikpferde. Gemeinsam mit dem geplanten Bau eines
Umgehungsgerinnes stellt das Projekt eine oekologische Aufwertung des Auenbereiches
hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes aber auch hinsichtlich der Gewaesseroekologie dar.
Eine Erweiterung des Beweidungsprojektes Richtung Osten wird angestrebt.
Die untere Wasserbehoerde des Kreises Coesfeld hat fuer die Stever ein Konzept zur naturnahen
Entwicklung von Fliessgewaessern (KNEF) in Auftrag gegeben. Durch das Konzept zur naturnahen
Entwicklung von der Quelle bis zur Muendung besteht die Möglichkeit, Massnahmen des
Gewaesserausbaues und der Gewaesserunterhaltung zu lenken, um so die oekologische
Funktionsfaehigkeit der Gewaesser einschliesslich ihrer Auen zu erhalten, zu foerdern oder
wiederherzustellen.
Innerhalb des NSG befindet sich ein Teilbereich des FFH-Gebietes nach FFH-Richtlinie
92/43/ EWG, Tranche 1, DE-4210-302 " Stever". Es stellt einen Bestandteil des zu
schaffenden zusammenhaengenden europaeischen oekologischen Netzes
"NATURA 2000" dar. Es umfasst den Wasserkoerper der Stever und erstreckt sich
von der Hoflage Ellertmann unterhalb der Fuechtelner Muehle flussaufwaerts bis zum
Dortmund-Ems-Kanal. Fuer die Meldung des Gebietes ist das Vorkommen des Steinbeissers
ausschlaggebend.
Von der Alten Fahrt bis zum Dortmund-Ems-Kanal wird das FFH-Gebiet "Stever" vom LSG
2.2.06 "Steveraue" umgeben. Im gesamten Bereich wird das FFH-Gebiet von der oberen
Fischereibehoerde der Bezirksregierung Muenster gem. Paragraph 44 LfischG als
Fischschonbezirk ausgewiesen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Olfen-Seppenrade_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1996, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Olfen-Seppenrade (2005-05-18)
LP Olfen-Seppenrade alt (1996-01-29)
LP Olfen-Seppenrade alt (1999-01-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Olfen, Lüdinghausen


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