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LINFOS-Kennung: COE-034 Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Erhalt und der Entwicklung der Steverniederung mit ihren angrenzenden Gruenlaendern und typischen Auenstrukturen und ihrer Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), zu schuetzen sind. - Zur Erhaltung und Entwicklung der Steverniederung mit ihren angrenzenden Gruenlandflaechen, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Biotopkomplexen aus Altarmen, kuenstlich angelegten Gewaessern und Vegetationsstrukturen, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Aue als praegenden Bestandteil des Landschaftsbildes, - Zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten fuer wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 i.V.m. Artikel 2 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.5.1992. Hierbei handelt es sich um folgende Arten (Fischarten) von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FHH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Steinbeißer Cobitis taenia, Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit naturnaher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um die Steveraue einschliesslich der Altarme an der Fuechtelner Muehle. Begrenzt wird die Aue von einer 3-4 m hohen Terrassenkante. Die landwirtschaftlichen Flaechen innerhalb der Aue werden ueberwiegend als Gruenland genutzt. Die Ackerflaechen reichen teilweise bis an die Uferboeschungen. Der Altarm westlich der K 8 an der Fuechtelner Muehle wird durch einen Campingplatz erheblich beeintraechtigt. Oestlich der K 8 wird die Aue nach Norden auf weiten Strecken durch 1-2 m hohe Hangkanten begrenzt. Die Oberkanten sind zum Teil mit Stieleichen- und Pappelreihen bewachsen. Die Uferstreifen sind bis auf einzelne Eschen baumlos und bestehen aus 2-5 m breiten nitrophilen Staudensaeumen. Oestlich der K 8 liegt ein alter Altwasserbereich mit unterschiedlichen Verlandungsstadien. Die Flaechen suedlich der Stever bis zur Klaeranlage Olfen befinden sich im Eigentum der Stadt Olfen, die das Projekt "Steveraue" ins Leben gerufen hat. Auf einer Flaeche von derzeit ca. 45 ha weiden ganzjaehrig Heckrinder und Konikpferde. Gemeinsam mit dem geplanten Bau eines Umgehungsgerinnes stellt das Projekt eine oekologische Aufwertung des Auenbereiches hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes aber auch hinsichtlich der Gewaesseroekologie dar. Eine Erweiterung des Beweidungsprojektes Richtung Osten wird angestrebt. Die untere Wasserbehoerde des Kreises Coesfeld hat fuer die Stever ein Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fliessgewaessern (KNEF) in Auftrag gegeben. Durch das Konzept zur naturnahen Entwicklung von der Quelle bis zur Muendung besteht die Möglichkeit, Massnahmen des Gewaesserausbaues und der Gewaesserunterhaltung zu lenken, um so die oekologische Funktionsfaehigkeit der Gewaesser einschliesslich ihrer Auen zu erhalten, zu foerdern oder wiederherzustellen. Innerhalb des NSG befindet sich ein Teilbereich des FFH-Gebietes nach FFH-Richtlinie 92/43/ EWG, Tranche 1, DE-4210-302 " Stever". Es stellt einen Bestandteil des zu schaffenden zusammenhaengenden europaeischen oekologischen Netzes "NATURA 2000" dar. Es umfasst den Wasserkoerper der Stever und erstreckt sich von der Hoflage Ellertmann unterhalb der Fuechtelner Muehle flussaufwaerts bis zum Dortmund-Ems-Kanal. Fuer die Meldung des Gebietes ist das Vorkommen des Steinbeissers ausschlaggebend. Von der Alten Fahrt bis zum Dortmund-Ems-Kanal wird das FFH-Gebiet "Stever" vom LSG 2.2.06 "Steveraue" umgeben. Im gesamten Bereich wird das FFH-Gebiet von der oberen Fischereibehoerde der Bezirksregierung Muenster gem. Paragraph 44 LfischG als Fischschonbezirk ausgewiesen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Olfen-Seppenrade_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Olfen-Seppenrade (2005-05-18) LP Olfen-Seppenrade alt (1996-01-29) LP Olfen-Seppenrade alt (1999-01-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Olfen, Lüdinghausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921752 Edate: 20140304 |