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LINFOS-Kennung: COE-023 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen, in weiten Teilen feuchten bis nassen Waldgebiet mit eingeschlossenen und angrenzenden Offenlandbiotopen. Die Ausweisung dient dem Schutz der bodenständigen Laubwälder inklusive der Lebensräume und Arten, die gemäß der FFH-Richtlinie zu schützen sind. Dies sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung und natürlichen Entwicklung: als prioritärer Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie: - Moorwälder (Birkenbruchwälder) als Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie: - Eichen-Hainbuchenwälder - Eichen-Buchenwälder - Buchenwälder - Eichen-Birkenwälder und außerdem: - Erlenbruchwälder In ihrer natürlichen Vergesellschaftung und Entwicklung sind außerdem schützenswert: - Feuchtgrünland - naturnahe Bachabschnitte und die unter die von gemeinschaftlicher Bedeutung fallenden Lebensräume der Fließgewässer mit Unterwasservegetation - Kleingewässer sowie - die natürliche Artenvielfalt der Insekten, Fische, Lurche, Kriechtiere, Vögel und Säugetiere - gefährdete Tier- und Pflanzenarten und hier insbesondere die nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie relevanten Arten; Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. d. § 48d Abs. 4 LG Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Mittelspecht (Dendrocopos medius) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Eisvogel (Alcedo atthis) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Neuntöter (Lanius collurio) - Pirol (Oriolus oriolus) b.) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der natürlichen Prozesse, insbesondere - natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse bodenständiger Baumarten im Wald - natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu bodenständigen Waldgesellschaften und - natürlicher Nahrungsbeziehungen; c.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; d.) zur Erhaltung der sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden; e.) aus naturwissenschaftlichen (insbesondere der Sukzessionsforschung), naturund landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; f.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; g.) als Bestandteil eines Biotopverbunds von landesweiter Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Karte_Sued.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2008_29_Aenderung.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2001_44.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2000-07-21) Amtsblatt alt (2001-11-03) LP Davensberg-Senden (2016-12-30) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das kreisuebergreifende NSG wird in dem benachbarten Kreis Warendorf und in der kreisfreien Stadt Muenster im NSG-Archiv unter der Kennung WAF-051 und MS-014 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012). Dig. November 2017. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Ascheberg, Senden öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4269792 Edate: 20171123 |