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LINFOS-Kennung: BOT-011 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich - zur Erhaltung einer naturnahen morphologischen Struktur des Fließgewässers und der Aue, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der gebietstypischen Fließgewässerbiozönose des Feldhauser Mühlenbaches, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume der auentypischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften, - zur Erhaltung auentypischer Grünlandflächen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung standortgerechter Bruchwälder, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen der Gewässeraue innerhalb des regionalen und überregionalen Biotopverbundes, - zur Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässers und seiner begleitenden Strukturen als gliedernde und belebende Elemente in der Landschaft und ihrer damit verbundenen besonderen Bedeutung für die Erholung, - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden landschaftsästhetischen Schönheit der Fließgewässeraue. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3723351 Edate: 20160419 |