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LINFOS-Kennung: BOT-009 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG, insbesondere - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung gebietstypischer nährstoffarmer Stillgewässer- biozönosen und zur Sicherung der artenreichen Unterwasservegetation, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung großer Wasserflächen als Brut- und Rastplatz für z. T. stark gefährdete Wasservögel, - zur Erhaltung einer Sandsteilwand als Lebensraum für Uferschwalbenkolonien, - zur Erhaltung eines wichtigen Trittsteins im Biotopverbund für Tier- und Pflanzenarten nährstoffarmer Stillgewässer, - zur Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe mit typischem Pflanzenarteninventar, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Sandheide- und Magerrasenbiotopen und zur Vernetzung magerer Offenlandbiotope zwischen den FFH-Gebieten Postwegmoore und Kirchheller Heide. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3708213 Edate: 20160225 |