|
LINFOS-Kennung: BOT-008 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich - zur Erhaltung und Förderung der seltenen Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere in Altholzbeständen und Bachbereichen, von z. T. gefährdeten landschaftsraumtypischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten innerhalb von großflächigen, zusammenhängenden Waldgebieten, die sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder auszeichnen, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung nicht standortgerechter Rot-Eichen-, Lärchen- und Pappelwaldbestände, - zur Erhaltung von Altholzbeständen und Bachbereichen aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit von Teilen des Waldbestandes und der Fließgewässer, - als Zeugnis kulturlandschaftlicher Entwicklungen (vermutetes Bodendenkmal, nach § 47a gesetzlich geschützte doppelte Winter-Linden-Allee am Bernhard-Jäger-Weg), - zur Erhaltung eines regional bedeutsamen Feuchtlebensraumkomplexes, - als Puffer-Lebensraum zum angrenzenden FFHGebiet Köllnischer Wald, - zur Aufrechterhaltung der Immissionsschutzfunktion der Wälder. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3708212 Edate: 20160225 |