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LINFOS-Kennung: BOT-007 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG ist erforderlich, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschafts- raumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb von großflächigen, zusammenhängenden Waldgebieten, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Biotopverbund, - zur Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger und naturnaher bodensaurer Eichenwälder sowie bachbegleitender Erlen-Eschenwälder und anderer Waldformationen mit temporären und dauernd fließenden Bächen, Quellbereichen, Alt- und Totholz, - als Puffer-Lebensraum zu den unmittelbar angrenzenden FFH-Gebieten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_bottrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260611 domainobjectid: 3723350 Edate: 20160419 |