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LINFOS-Kennung: BOT-005 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 -3 BNatSchG erforderlich - zur Erhaltung und Förderung der seltenen Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere in Altholzbeständen und Bachbereichen, von z. T. gefährdeten landschaftsraumtypischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder auszeichnet, insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Waldmeister-Buchenwald, - Perlgras-Buchenwald, - bachbegleitender Erlen-Eschenwald, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung nicht standortgerechter Kiefern- und Pappelwaldbestände, - zur Erhaltung von Altholzbeständen und Bachbereichen aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit von Teilen des Waldbestandes und des Bachbereiches, - zur Erhaltung und Optimierung der nach §30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-302 "Köllnischer Wald" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: a) für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) b) das Gebiet hat im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für folgende Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie: - Waldmeister-Buchenwald (9130) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Erlen-Eschen und Weichholzauenwälder (91E0) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind: Schwarzspecht Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) LP Bottrop alt (1988-11-21) LP Bottrop alt (1992-12-07) LP Bottrop alt (2004-10-27)( Bem.: 3.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3723349 Edate: 20160419 |