Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOT-005
Gebietsname: NSG Koellnischer Wald - FFH

Digitalisierte Fläche: 187.4450 ha     offizielle Fläche: 187.4000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 -3 BNatSchG erforderlich

- zur Erhaltung und Förderung der seltenen Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere
in Altholzbeständen und Bachbereichen, von z. T. gefährdeten landschaftsraumtypischen wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich
durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder auszeichnet, insbesondere sind in ihrer natürlichen
Vergesellschaftung zu schützen:

- Waldmeister-Buchenwald,
- Perlgras-Buchenwald,
- bachbegleitender Erlen-Eschenwald,

- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch
Umwandlung nicht standortgerechter Kiefern- und Pappelwaldbestände,

- zur Erhaltung von Altholzbeständen und Bachbereichen aus naturwissenschaftlichen, natur- und
erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen,

- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit von Teilen des
Waldbestandes und des Bachbereiches,

- zur Erhaltung und Optimierung der nach §30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope,

- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4
Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie)
vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um die
folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-302 "Köllnischer Wald" ausschlaggebenden
natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:

a) für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend:
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

b) das Gebiet hat im Gebietsnetz Natura 2000
Bedeutung für folgende Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie:
- Waldmeister-Buchenwald (9130)
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
- Erlen-Eschen und Weichholzauenwälder (91E0)

- zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)
vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser
Richtlinie aufgeführt sind:

Schwarzspecht

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bottrop (2015-12-05)
LP Bottrop alt (1988-11-21)
LP Bottrop alt (1992-12-07)
LP Bottrop alt (2004-10-27)( Bem.: 3.Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreisfreie Stadt: Bottrop

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3723349     Edate: 20160419