Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOT-003
Gebietsname: NSG Grafenmuehle

Digitalisierte Fläche: 61.0203 ha     offizielle Fläche: 61.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich

- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener
und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten,

- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung eines reich strukturierten Fließgewässertales, das sich
durch einen sehr hohen Anteil an Feuchtwäldern auszeichnet,

- zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope,

- zur Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung
der Nadelbaumbestände,

- aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, die im Zusammenhang
mit der Grafenmühle als Mühlenstandort stehen,

- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Landschaftsstrukturen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_bottrop_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bottrop (2015-12-05)
LP Bottrop alt (2004-10-27)( Bem.: 3.Aenderung)
Amtsblatt alt (1987-03-28)
Amtsblatt alt (1983-01-15)
LP Bottrop alt (1992-12-07)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreisfreie Stadt: Bottrop

öffentlicher Report generiert:20260611      domainobjectid: 3708207     Edate: 20160225