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LINFOS-Kennung: BOT-003 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung eines reich strukturierten Fließgewässertales, das sich durch einen sehr hohen Anteil an Feuchtwäldern auszeichnet, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung der Nadelbaumbestände, - aus naturwissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, die im Zusammenhang mit der Grafenmühle als Mühlenstandort stehen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Landschaftsstrukturen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_bottrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) LP Bottrop alt (2004-10-27)( Bem.: 3.Aenderung) Amtsblatt alt (1987-03-28) Amtsblatt alt (1983-01-15) LP Bottrop alt (1992-12-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260611 domainobjectid: 3708207 Edate: 20160225 |