Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOT-001
Gebietsname: NSG Kirchheller Heide und Hilsfelder Wald

Digitalisierte Fläche: 171.6118 ha     offizielle Fläche: 171.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet nach § 23 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG ist erforderlich,

- zur Erhaltung und Förderung der Lebens- und Rückzugsräume zahlreicher gefährdeter und in ihrem
Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften,

- zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Heide-, Moor- und naturnahen Waldflächen,
der mäandrierenden Bäche aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen,

- zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope,

- zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden
Schönheit,

- zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Biotopverbund,

- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4
Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie)
vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es
sich um die folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4407-301 "Kirchheller Heide und
Hiesfelder Wald" ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:

a) für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend:
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)

b) das Gebiet hat im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für folgende Lebensraumtypen des
Anhangs I der FFH-Richtlinie:
- Moorwälder (91D0)
- Trockene Heiden (4030)
- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0)
- Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)
- Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010)

- zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet
vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)
vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie
aufgeführt sind:

Schwarzspecht, Wespenbussard, Eisvogel

- zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden Arten des Anhangs II
der FFH-Richtlinie:

Bachneunauge

- zum Schutz der Arten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind:

Nachtigall, Pirol, Waldschnepfe.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Bottrop_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bottrop_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1933, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1933-09-02)
Amtsblatt alt (1974-09-28)
Amtsblatt alt (1989-11-04)
LP Bottrop (2015-12-05)
LP Bottrop alt (1988-11-21)
LP Bottrop alt (1992-12-07)
LP Bottrop alt (2004-10-27)( Bem.: 3.Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Das kreisuebergreifende NSG wird im benachbarten Kreis Wesel im NSG-Archiv mit der Kennung WES-057gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Februar 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreisfreie Stadt: Bottrop

öffentlicher Report generiert:20250307      domainobjectid: 3723348     Edate: 20160419