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LINFOS-Kennung: BOR-070 Schutzziel: Die Unterschutzdstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20, Schutzzweck Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der -einheit von naturnahen Fließgewässer und zugehöriger Aue als durchgängig und ökologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweit überregionaler Bedeutung; b) zu Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von: • Wat-, Sumpf- und Wasservögeln, Wiesen- und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserorganismen, • seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, dessen Feucht- und Nassgrünland mit Flutrasen und Quellhorizonten der Magerweiden und Wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natürlichen Vegetation von Weich- und Hartholzaue sowie Bruchwäldern und Gehölzbeständen auf den Talkanten; c) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Flussauenlandschaft mit Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie und Fließgewässerdynamik einschließlich natürlicher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/Schlick- und Substratablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers; d) aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; e) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schönheit und Unersetzbarkeit des Gebietes; f) zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und Veränderungen in der Talaue und zum Schutz des Fließgewässer-Ökosystems. g) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0) • Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: • Groppe (Cottus gobio s.l.) • Bachneunauge (Lampetra planari) Außerdem handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: • Eisvogel (Alcedo atthis) • Schwarzspecht (Dryocopus martius) • Wespenbussard (Pernis apivorus) Sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: • Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) • Wiesenpieper (Anthus pratensis) • Bekassine (Gallinago gallinago) • Pirol (Oriolus oriolus) • Kleinspecht (Picoides minor) • Schwarzkelchen (Saxicola torquata) • Kiebitz (Vanellus vanellus) Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_Lageplaene_1-8__10__11.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_Lageplan_9.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_UEbersichtskarte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_Gesamttext_15.01.2018-1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_zwillbrock_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1997, Inkraft: 1999, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zwillbrocker Sandebene-Berkelniederung (1999-04-30)( Bem.: 1.Aenderung) LP Zwillbrocker Sandebene-Berkelniederung alt (1997-10-20)( Bem.: Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kries uebernommen. (Dig. Juni 2010). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Borken Gemeinde(n): Vreden, Stadtlohn öffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982383 Edate: 20230815 |