Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOR-070
Gebietsname: NSG Berkelaue

Digitalisierte Fläche: 137.8847 ha     offizielle Fläche: 137.2000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzdstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der -einheit von naturnahen Fließgewässer und zugehöriger Aue als durchgängig und ökologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweit überregionaler Bedeutung;
b) zu Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von:
• Wat-, Sumpf- und Wasservögeln, Wiesen- und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserorganismen,
• seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, dessen Feucht- und Nassgrünland mit Flutrasen und Quellhorizonten der Magerweiden und Wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natürlichen Vegetation von Weich- und Hartholzaue sowie Bruchwäldern und Gehölzbeständen auf den Talkanten;
c) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Flussauenlandschaft mit Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie und Fließgewässerdynamik einschließlich natürlicher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/Schlick- und Substratablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers;
d) aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen;
e) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schönheit und Unersetzbarkeit des Gebietes;
f) zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und Veränderungen in der Talaue und zum Schutz des Fließgewässer-Ökosystems.
g) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0)
• Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
• Groppe (Cottus gobio s.l.)
• Bachneunauge (Lampetra planari)
Außerdem handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind:
• Eisvogel (Alcedo atthis)
• Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Wespenbussard (Pernis apivorus)
Sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind:
• Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
• Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Bekassine (Gallinago gallinago)
• Pirol (Oriolus oriolus)
• Kleinspecht (Picoides minor)
• Schwarzkelchen (Saxicola torquata)
• Kiebitz (Vanellus vanellus)

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_Lageplaene_1-8__10__11.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_Lageplan_9.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_erste_Aenderung_UEbersichtskarte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Zwillbrock_Gesamttext_15.01.2018-1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_zwillbrock_fkarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1997, Inkraft: 1999, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Zwillbrocker Sandebene-Berkelniederung (1999-04-30)( Bem.: 1.Aenderung)
LP Zwillbrocker Sandebene-Berkelniederung alt (1997-10-20)( Bem.: Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kries uebernommen. (Dig. Juni 2010).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Borken Gemeinde(n): Vreden, Stadtlohn


öffentlicher Report generiert:20250327      domainobjectid: 4982383     Edate: 20230815