|
LINFOS-Kennung: BOR-066 Schutzziel: a) Erhaltung, Förderung und Entwicklung einer großräumigen Feuchtwiesenlandschaft und einer naturnahen Gewässerauenlandschaft als Rückgrat eines Biotopverbundsystems von landes- und europaweiter Bedeutung; b) Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf und Wasservögeln, Wiesen und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wasserorganismen, Libellen, Wasserorganismen und Fischen; - seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen; c) Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Bachauenlandschaft mit Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie sowie Fließgewässerdynamik einschließlich natürlicher Steil- und Flachufer,Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/ Schlick- und Substr- atablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers; d) naturwissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes; e) Seltenheit, besondere Eigenart, und hervorragende Schönheit des Gebietes; f) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderung in der Feuchtwiesen und zum Schutz des Fließgewässer-Ökosystems; g) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Groppe (Cottus gobio) - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Bachneunauge (Lampetra planeri) h) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 insbesondere Bedeutung für folgenden Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Steinbeißer (Cobites taenia). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_fkarte_2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_fkarte_1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1993, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1993-02-27) Amtsblatt alt (2003-03-17) Amtsblatt alt (2006-03-31) LP Raesfeld (2011-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das kreisuebergreifende NSG "Rhader Wiesen" wird im benachbarten Kreis Recklinghausen in NSG-Archiv unter der Kennung RE-001K1 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2010). Durch die Rechtskraft des LP Raesfeld ist das Naturschutzgebiet "Rhader Wiesen" in Kreis Borken (BOR-066) ein eingenständiges Naturschutzgebiet geworden. Vorher als BOR-066K2 gefuehrt. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Borken Gemeinde(n): Raesfeld öffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982379 Edate: 20230815 |