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LINFOS-Kennung: BOR-050 Schutzziel: (1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten Pflanzen und Tierarten und von seltenen, z. T. stark gefährdeten Wat-, Wiesen- und Wasservögeln sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des mageren und feuchten Grünlandes; b) Erhaltung und Entwicklung eines Feuchtwiesenbereiches als bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) Erhaltung und Entwicklung der herausragenden Bedeutung des Gebietes für den Biotopverbund; d) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung; e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes; f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1991-03-30) Amtsblatt alt (2012-07-06) LP Gronau Ahaus-Nord (2017-07-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010). (Erneut dig. Juli 2012). (Dig. September 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Borken Gemeinde(n): Gronau öffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982368 Edate: 20230815 |